Berufe A bis Z

Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Umwelttechnologen für Wasserversorgung/Umwelttechnologinnen für Wasserversorgung arbeiten in kommunalen und privatwirtschaftlichen Versorgungsunternehmen sowie in industriellen Betrieben. Sie arbeiten im Bereich der Kritischen Infrastruktur und stellen die nachhaltige Versorgung mit Trinkwasser unter der Beachtung der hygienischen Anforderungen sicher.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
  2. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
  3. Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,
  4. Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,
  5. Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,
  6. Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,
  7. Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
  8. Betreiben von technischen Systemen,
  9. nachhaltiges Bewirtschaften von Wasserressourcen und Durchführen von Maßnahmen zur Absicherung von Wasserschutzgebieten,
  10. Prüfen von Wasserbeschaffenheit, Durchführen von Wasseraufbereitung und Sicherstellen von Trinkwasserqualität,
  11. Sicherstellen von Wasserförderung, -speicherung und -verteilung,
  12. Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen,
  13. Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen sowie
  14. Beurteilen von Kundenanlagen und Sicherstellen von Trinkwasserschutz.
  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  4. digitalisierte Arbeitswelt,
  5. Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team und
  6. Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.
  • Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
  • Abwasserbewirtschaftung

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung vom 20.12.2023.
Inkrafttreten: 01.08.2024

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
alle
Oberstufenzentrum Uckermark - Abteilung 3 Standort Schwedt
Passower Chaussee 97
16303 Schwedt/Oder
Blockunterricht

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Dieser Prüfungsteil findet Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 12 Monate.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems
60 Minuten schriftlich
5 Std + 15 Min. praktisch
20% des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung
90 Minuten praktisch
15% des Gesamtergebnisses
Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser
95 Minuten praktisch
120 Minuten schriftlich
35% des Gesamtergebnisses
Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser
75 Minuten praktisch
5 Minuten mündlich
90 Minuten schriftlich
20% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde.
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“
Im Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. eine Betriebsstörung zu erkennen und zu lokalisieren, Installations- und Stromlaufpläne auszuwerten und das fehlerhafte Betriebsmittel zu identifizieren,
  2. Messgeräte und Arbeitsmittel auszuwählen,
  3. Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen festzulegen,
  4. eine Fehlersuche durchzuführen,
  5. unter Beachtung von Betriebs- und Umgebungsbedingungen systemgleichen Ersatz für fehlerhafte Betriebsmittel auszuwählen und den Austausch der fehlerhaften Betriebsmittel vorzunehmen,
  6. Funktionsprüfungen unter Einhaltung von Sicherheitsanforderungen durchzuführen und
  7. die Betriebsstörung und die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.

Prüfungsbereich „Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser“
Im Prüfungsbereich „Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Wasserproben zu entnehmen, physikalisch-chemische Analysen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren und zu beurteilen sowie
  2. Anlagen und Anlagenteile zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserspeicherung zu betreiben und instand zu halten.
Die Arbeitsaufgabe ist mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Während der Durchführung der Teilaufgaben wird mit dem Prüfling jeweils ein situatives Fachgespräch über die Teilaufgabe der Arbeitsaufgabe geführt. Die Teilaufgabe 2 kann digital mittels eines Simulationsprogramms durchgeführt werden; vor der Prüfung ist dem Prüfling die Gelegenheit zu geben, sich in das Simulationsprogramm einzuarbeiten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. den Betrieb einer wasserwirtschaftlichen Anlage unter Beachtung der vorhandenen Wasserressourcen zu erläutern,
  2. Gefährdungen der Wassergewinnung zu erkennen und Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefährdungen auszuwählen und zu beschreiben,
  3. Möglichkeiten für die Probenahme zu benennen, physikalisch-chemische Analysen zu erläutern, Probenahmeprotokolle anzufertigen sowie die Ergebnisse zu dokumentieren und zu beurteilen,
  4. die Durchführung der Wasseraufbereitung mittels Steuerungs- und Regelungsprozessen zu beschreiben,
  5. die Bedienung von Anlagen und Anlagenteilen zur Wasserspeicherung unter Beachtung der Grundlagen der Hygiene zu beschreiben sowie
  6. den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen und Anlagenteilen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserspeicherung zu erläutern.
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.

Zusatzqualifikation

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im dritten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Techniker (Umweltschutz)
DQR 5
Meister Wasserversorgungstechnik
DQR 6