Berufe A bis Z

Umwelttechnologe/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Umwelttechnologen / Umwelttechnologinnen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen arbeiten im privaten, öffentlichen und industriellen Bereich als Teil der Kritischen Infrastruktur. Im Schwerpunkt Rohrleitungsnetze sind sie in Unternehmen des Rohr- und Kanalservices und bei kommunalen Netzbetreibern beschäftigt und stellen den nachhaltigen Betrieb von unterschiedlichen Rohrleitungsnetzen sicher. Im Schwerpunkt Industrieanlagen sind sie in Unternehmen des Industrieservice tätig. Sie sichern mit ihren Dienstleistungen effiziente und umweltschonende Produktionsabläufe in Industrieunternehmen.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
  2. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
  3. Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,
  4. Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,
  5. Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,
  6. Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,
  7. Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
  8. Betreiben von technischen Systemen,
  9. Einrichten, Sichern und Räumen des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes,
  10. Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten,
  11. Reinigen von Rohrleitungen und Anlagen sowie Aufnehmen von Stoffen und Abfällen,
  12. Prüfen von Rohrleitungen und Anlagen,
  13. Inspizieren von Rohrleitungen und Anlagen sowie
  14. Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen an Rohrleitungen und Anlagen.
  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  4. digitalisierte Arbeitswelt,
  5. Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team und
  6. Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.
  • Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • Abwasserbewirtschaftung
  • Wasserversorgung

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen vom 20.12.2023.
Inkrafttreten: 01.08.2024

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
alle
Oberstufenzentrum Uckermark - Abteilung 3 Standort Schwedt
Passower Chaussee 97
16303 Schwedt/Oder
Blockunterricht

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Dieser Prüfungsteil findet Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 12 Monate.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems
60 Minuten schriftlich
5 Std + 15 Min. praktisch
20% des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen
8 Stunden praktisch
20 mündlich
40% des Gesamtergebnisses
Einsetzen von Verfahrenstechnik
90 Minuten schriftlich
15% des Gesamtergebnisses
Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
90 Minuten schriftlich
15% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde.
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Prüfungsbereich „Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“
Im Prüfungsbereich „Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Auftragsdaten zu überprüfen und einen Arbeitsplan zu erstellen,
  2. Maschinen und Geräte sowie die persönliche Schutzausrüstung auftragsbezogen auszuwählen,
  3. Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherung und zum Gesundheitsschutz umzusetzen,
  4. den Arbeitsplatz situationsbezogen einzurichten und zu sichern,
  5. Maschinen und Geräte zu bedienen, einzusetzen und Störungen zu beseitigen,
  6. Rohrleitungen oder Anlagen zu reinigen,
  7. Rohrleitungen oder Anlagen optisch zu inspizieren,
  8. Funktionsprüfungen an Rohrleitungen oder Anlagen durchzuführen,
  9. Instandsetzungen an Rohrleitungen oder Anlagen durchzuführen,
  10. Arbeitsergebnisse zu überprüfen und zu bewerten,
  11. den Arbeitsplatz zu räumen und zu übergeben,
  12. durchgeführte Arbeiten zu dokumentieren und
  13. Maschinen und Geräte in Betriebsbereitschaft zu versetzen.
Prüfungsbereich „Einsetzen von Verfahrenstechnik“
Im Prüfungsbereich „Einsetzen von Verfahrenstechnik“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen zu lesen, auszuwerten und anzuwenden,
  2. Funktionsweisen und Einsatzgebiete von Maschinen, Geräten und Anlagen zu beschreiben,
  3. technische Berechnungen durchzuführen,
  4. Reinigungsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
  5. Instandsetzungsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
  6. Inspektionsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen sowie
  7. Verfahren für Funktionsprüfungen zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen sowie Berechnungen zur Funktionsprüfung durchzuführen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Prüfungsbereich „Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“
Im Prüfungsbereich „Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. durch das Arbeitsumfeld gegebene Gefahrenpotentiale zu erkennen sowie technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren aufzuzeigen,
  2. aufgabenbezogene persönliche Schutzausrüstung auszuwählen und deren Einsatzmöglichkeiten zu beschreiben,
  3. Gefahrstoffe Klassifizierungen zuzuordnen und die Zuordnung zu begründen,
  4. Gefahren durch Stoffe und Stoffgemische, insbesondere durch Gase und Stäube, zu beschreiben und Maßnahmen aufzuzeigen,
  5. Risiken durch Krankheitserreger in Rohrleitungsnetzen und Anlagen zu unterscheiden und Möglichkeiten für Präventions- und Gegenmaßnahmen zu beschreiben und zu bewerten sowie
  6. Grundsätze sowie technische und rechtliche Vorgaben der Hygiene beim Arbeiten an Rohrleitungsnetzen und Anlagen darzustellen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.

Zusatzqualifikation

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im dritten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
DQR 6
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DQR 6
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