Berufe A bis Z

Umwelttechnologe/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft / Umwelttechnologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft arbeiten in kommunalen, privatwirtschaftlichen und industriellen Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Entsorgung, Verwertung und Beseitigung. Diese Unternehmen sind Teil der Kritischen Infrastruktur und stellen eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft sicher.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
  2. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
  3. Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,
  4. Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,
  5. Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,
  6. Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,
  7. Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
  8. Betreiben von technischen Systemen,
  9. Beraten von Kundinnen und Kunden und Erstellen von Angeboten,
  10. Zuführen von Abfällen und Wertstoffen zu Kreislaufsystemen unter Aspekten der Nachhaltigkeit,
  11. Beurteilen von und Arbeiten mit gefährlichen Gütern, Stoffen und Abfällen,
  12. Bedienen von Anlagen,
  13. Überwachen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen,
  14. Planen und Durchführen von Instandhaltungsmaßnahmen sowie
  15. Abwickeln logistischer Prozesse.
  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  4. digitalisierte Arbeitswelt,
  5. Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team und
  6. Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.
  • Abwasserbewirtschaftung
  • Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
  • Wasserversorgung

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- Abfallwirtschaft vom 20.12.2023.
Inkrafttreten: 01.08.2024

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
alle
Oberstufenzentrum Uckermark - Abteilung 3 Standort Schwedt
Passower Chaussee 97
16303 Schwedt/Oder
Blockunterricht

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Dieser Prüfungsteil findet Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 12 Monate.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems
60 Minuten schriftlich
5 Std + 15 Min. praktisch
20% des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen
180 Minuten praktisch
15 Minuten mündlich
Gewichtung: 20% des Gesamtergebnisses
Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft
180 Minuten praktisch
15 Minuten mündlich
Gewichtung: 20% des Gesamtergebnisses
Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft
180 Minuten schriftlich
Gewichtung: 30% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde.
60 Minuten schriftlich
Gewichtung: 10% des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Prüfungsbereich „Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“
Im Prüfungsbereich „Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Kundinnen und Kunden zum betrieblichen Leistungsspektrum, zu Abfallarten und dem Umgang mit Abfällen und Wertstoffen sowie zu Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu beraten,
  2. situations- und adressatengerecht zu kommunizieren,
  3. Abfälle, auch gefährliche, entsprechend ihrer Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale Entsorgungs- und Verwertungswegen zuzuführen sowie
  4. Proben von Abfällen zu nehmen, zu analysieren und zu deklarieren.
Dabei soll er die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten. Außerdem soll er die Anforderungen der Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit beachten. Für den Nachweis nach Satz 1 Nummer 4 soll der Prüfling eine Stoffgröße entsprechend ihrer Eigenschaften unter Anwendung chemischer oder physikalischer Methoden bestimmen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Während der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt, das aus mehreren Gesprächsteilen bestehen kann.

Prüfungsbereich „Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“
Im Prüfungsbereich „Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Maschinen und Anlagen der Abfallbehandlung einzustellen, zu steuern, zu überwachen und zu justieren,
  2. Prozesse der Abfallaufbereitung mit Hilfe von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik zu überwachen sowie bei Bedarf Maßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren sowie
  3. Anlagen der Abfallwirtschaft durch Instandhaltungsmaßnahmen betriebsbereit zu halten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt, das aus mehreren Gesprächsteilen bestehen kann.

Prüfungsbereich „Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“
Im Prüfungsbereich „Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die Zusammensetzung von Abfällen zu erkennen und Eigenschaften von Stoffen und Stoffgemischen unter Berücksichtigung ihrer Gefährdungsmerkmale zu beurteilen,
  2. Maßnahmen zum sicheren Umgang mit gefährlichen Gütern, Stoffen und Abfällen auszuwählen und deren Umsetzung zu beurteilen,
  3. Abfälle und Wertstoffe nach Qualitätsanforderungen und Bearbeitungskriterien zu unterscheiden und Entsorgungswegen zuzuordnen,
  4. Güter, Stoffe und Abfälle fachgerecht zu kennzeichnen, einer Verpackung zuzuordnen, ihren Transport vorzubereiten und Nachweise zu erstellen,
  5. den Einsatz von Fahrzeugen und Sammelsystemen zu planen und die Überwachung des Einsatzes von Fahrzeugen und Sammelsystemen zu beschreiben,
  6. Technologien für die Aufbereitung und Behandlung von Abfällen auszuwählen und die Auswahl zu begründen,
  7. Angebote und Rechnungen zu erstellen sowie
  8. rechtliche Regelungen und Vorgaben der Kritischen Infrastruktur einzuhalten.

Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.

Zusatzqualifikation

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im dritten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
DQR 6
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DQR 6
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