Berufe A bis Z
Süßwarentechnologe/-in
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Süßwarentechnologen und Süßwarentechnologinnen arbeiten in der Produktion von Süßwaren, insbesondere in den Bereichen Schokoladewaren und Konfekt, Bonbon- und Zuckerwaren, Feine Backwaren, Knabberartikel sowie Speiseeis. Darüber hinaus arbeiten sie in Betrieben der industriellen Produktion von Lebensmitteln.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Berufsprofilgebende Qualifikationen:
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation,
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Anwenden von Qualitätssicherungssystemen,
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Anwenden von Hygienemaßnahmen,
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Annehmen, Lagern und Vorbereiten von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen für Süßwaren,
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Herstellen von Süßwaren,
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Verpacken von Produkten sowie
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Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.
Die berufsprofilgebenden Qualifikationen sind prozessbezogen in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
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Schokoladewaren und Konfekt,
-
Bonbons und Zuckerwaren,
-
feine Backwaren,
-
Knabberartikel oder
-
Speiseeis.
Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die berufsprofilgebenden Qualifikationen vermittelt werden können. Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb mit Abschluss des Ausbildungsvertrages festgelegt.
Integrative Qualifikationen:
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
-
Umweltschutz.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologe zur Süßwarentechnologin vom 29.04.2014
Inkrafttreten: 01.08.2014
Welche ist die zuständige Berufsschule?
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Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Beschulungsform
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|---|---|---|
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alle
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ZDS – Zentralfachschule der
Deutschen Süßwarenwirtschaft e.V. De-Leuw-Str. 1 – 9 42653 Solingen |
Wochenblock
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Wie läuft die Prüfung ab?
Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes.
Zwischenprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Schriftlicher Teil
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30 Minuten
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Praktischer Teil
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150 Minuten, 10 Minuten mündlich
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Abschlussprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Schriftlicher Teil
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240 Minuten
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Praktischer Teil
|
260 Minuten
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Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung
Für den Prüfungsbereich Produktion von Süßwaren bestehen folgende Vorgaben:
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der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
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Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe auszuwählen,
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eigene und vorgegebene Rezepturen umzusetzen,
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Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln zu beachten,
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Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit umzusetzen,
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Anlagen einzurichten und in Betrieb zu nehmen,
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Maßnahmen zur Hygiene, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit
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sowie zum Umweltschutz zu ergreifen,
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Herstellungsprozesse zu steuern und zu dokumentieren,
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Qualitätssicherungsmaßnahmen anzuwenden und
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Anlagen zu reinigen;
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für den Nachweis nach Nummer 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen, die der Prüfling auswählt:
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Herstellen von Schokoladewaren und Konfekt,
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Herstellen von Bonbons und Zuckerwaren,
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Herstellen von feinen Backwaren,
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Herstellen von Knabberartikeln oder
-
Herstellen von Speiseeis;
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der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen, davon eine auf Basis einer eigenen Rezeptur; über eine der beiden Arbeitsaufgaben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
|---|---|
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Zwischenprüfung
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vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr
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Abschlussprüfung
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am Ende der Berufsausbildung
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
|---|---|
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DQR 6
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DQR 6
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