Berufe A bis Z

Süßwarentechnologe/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Süßwarentechnologen und Süßwarentechnologinnen arbeiten in der Produktion von Süßwaren, insbesondere in den Bereichen Schokoladewaren und Konfekt, Bonbon- und Zuckerwaren, Feine Backwaren, Knabberartikel sowie Speiseeis. Darüber hinaus arbeiten sie in Betrieben der industriellen Produktion von Lebensmitteln.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation,
  • Anwenden von Qualitätssicherungssystemen,
  • Anwenden von Hygienemaßnahmen,
  • Annehmen, Lagern und Vorbereiten von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen für Süßwaren,
  • Herstellen von Süßwaren,
  • Verpacken von Produkten sowie
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.
Die berufsprofilgebenden Qualifikationen sind prozessbezogen in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
  • Schokoladewaren und Konfekt,
  • Bonbons und Zuckerwaren,
  • feine Backwaren,
  • Knabberartikel oder
  • Speiseeis.
Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die berufsprofilgebenden Qualifikationen vermittelt werden können. Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb mit Abschluss des Ausbildungsvertrages festgelegt.
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologe zur Süßwarentechnologin vom 29.04.2014
Inkrafttreten: 01.08.2014

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
alle
ZDS – Zentralfachschule der
Deutschen Süßwarenwirtschaft e.V.
De-Leuw-Str. 1 – 9
42653 Solingen
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Zwischenprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
30 Minuten
Praktischer Teil
150 Minuten, 10 Minuten mündlich

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
240 Minuten
Praktischer Teil
260 Minuten

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Für den Prüfungsbereich Produktion von Süßwaren bestehen folgende Vorgaben:
  1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
    1. Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe auszuwählen,
    2. eigene und vorgegebene Rezepturen umzusetzen,
    3. Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln zu beachten,
    4. Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit umzusetzen,
    5. Anlagen einzurichten und in Betrieb zu nehmen,
    6. Maßnahmen zur Hygiene, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    7. sowie zum Umweltschutz zu ergreifen,
    8. Herstellungsprozesse zu steuern und zu dokumentieren,
    9. Qualitätssicherungsmaßnahmen anzuwenden und
    10. Anlagen zu reinigen;
  2. für den Nachweis nach Nummer 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen, die der Prüfling auswählt:
    1. Herstellen von Schokoladewaren und Konfekt,
    2. Herstellen von Bonbons und Zuckerwaren,
    3. Herstellen von feinen Backwaren,
    4. Herstellen von Knabberartikeln oder
    5. Herstellen von Speiseeis;
  3. der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen, davon eine auf Basis einer eigenen Rezeptur; über eine der beiden Arbeitsaufgaben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr
Abschlussprüfung
am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
DQR 6
DQR 6