Berufe A bis Z

Musikfachhändler/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche, in der Musikindustrie und bei Instrumentenherstellern.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. Beratung, Verkauf und Service:
  2. Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel,
  3. Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
  4. Kommunikation mit Kunden,
  5. Kundenberatung, Musikgeschichte,
  6. Kassieren und Kassenabrechnung,
  7. Serviceleistungen,
  8. Beschwerde, Reklamation und Umtausch,
  9. Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
  10. Marketing und Vertrieb:
  11. Werbemaßnahmen,
  12. Warenpräsentation,
  13. Verkaufsförderung,
  14. Vertriebswege,
  15. Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,
  16. Märkte und Zielgruppen;
  17. Einkauf und Warenwirtschaft:
  18. Einkaufsplanung und Bestellung,
  19. Wareneingang und Warenlagerung,
  20. Bestandskontrolle,
  21. Warenwirtschaftssystem;
  22. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
  23. Preisbildung und Kalkulation,
  24. Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung,
  25. Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
  26. Unternehmerische Entscheidungsprozesse;
  1. Musikinstrumente:
  2. Instrumentengruppen,
  3. Beschaffung,
  4. Verkauf und Service,
  5. Aufnahme- und Veranstaltungstechnik;
  6. Musikalien:
  7. Literatur,
  8. Beschaffung,
  9. Verkauf und Service,
  10. Rechtliche Bestimmungen im Musikalienhandel;
  11. Tonträger:
  12. Tonträgerarten und Repertoire,
  13. Beschaffung,
  14. Verkauf und Service,
  15. Digitale Distribution;
Im Ausbildungsvertrag wird eine Wahlqualifikation festgelegt.
  1. Der Ausbildungsbetrieb:
  2. Stellung und Struktur,
  3. Betriebliche Organisation,
  4. Berufsbildung,
  5. Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
  6. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  7. Umweltschutz;
  8. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
  9. Arbeitsorganisation,
  10. Informations- und Kommunikationssysteme,
  11. Interne Kommunikation und Kooperation.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement vom 29. Mai 2015.
Inkrafttreten: 24.03.2009

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Staatliche Berufs- und Berufsfachschule
für Musikinstrumentenbau Mittenwald
Partenkirchnerstraße 24
82481 Mittenwald

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach
Dauer und Art
Gewichtung
Warenwirtschaft und Rechnungswesen
60 Minuten schriftlich
10 % des Gesamtergebnisses
Musikkundlicher Beratungshintergrund
90 Minuten schriftlich
30 % des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach
Dauer und Art
Gewichtung
Geschäftsprozesse im Musikhandel
105 Minuten schriftlich
20 % des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10 % des Gesamtergebnisses
Kundenberatung
30 Minuten mündlich
30 % des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen Prüfung

Das fallbezogene Fachgespräch wird in 30 Minuten mit 15 Minuten Vorbereitungszeit geprüft.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist eine Zusatzqualifikation in einer der nichtgewählten Wahlqualifikationen möglich. Es ist dann eine weitere mündliche Prüfung in diesem Bereich abzulegen.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen:
Die Termine der mündlichen Prüfung teilt die zuständige Stelle 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Handelsfachwirt
DQR 6
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