Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (ab 01.08.2022)
Die Berufe der Finanzbranche gelten seit Jahrzehnten als einer der Klassiker unter den dualen Erstausbildungen und als Synonym für einen soliden Einstieg in die Arbeitswelt.
Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, wurde das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst. In der Arbeitswelt der Versicherungsbranche kommt es in den letzten Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen, die nicht nur, aber in besonderen Maße durch digitale Technologien neuerer Generation angetrieben werden. Zwar sind die Tätigkeiten der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen bereits seit Jahrzehnten digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Versicherungsgewerbe weiter an Dynamik und verändert die Geschäftsprozesse sowie Arbeitsformen grundlegend.
Es wurde daher eine breite Kernqualifikation entwickelt, in der vor allem digitale Kompetenzen für alle Auszubildenden intensiver verankert sind. Durch Vertiefungen über Wahlqualifikationen ist es den ausbildenden Betrieben möglich, sich bei der Ausbildung an den prägenden Profilen der zukünftigen Tätigkeiten zu orientieren. In diesem Zusammenhang wird erstmalig auch eine „hybride Wahlqualifikation“ angeboten, die versicherungsfachliches Wissen mit IT-Inhalten zusammenführt und auch für eine Tätigkeit an der IT-Schnittstelle in der Versicherungswirtschaft befähigt. Auch der ganzheitliche Beratungsansatz wird stärker verfolgt, z.B. indem Kundenbedarfsfelder wie Gesundheit oder Mobilität in der Ausbildung verankert wurden. Die neue Ausbildungsordnung ist kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Des Weiteren wird die „gestreckte Abschlussprüfung“ eingeführt. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.
Es wurde daher eine breite Kernqualifikation entwickelt, in der vor allem digitale Kompetenzen für alle Auszubildenden intensiver verankert sind. Durch Vertiefungen über Wahlqualifikationen ist es den ausbildenden Betrieben möglich, sich bei der Ausbildung an den prägenden Profilen der zukünftigen Tätigkeiten zu orientieren. In diesem Zusammenhang wird erstmalig auch eine „hybride Wahlqualifikation“ angeboten, die versicherungsfachliches Wissen mit IT-Inhalten zusammenführt und auch für eine Tätigkeit an der IT-Schnittstelle in der Versicherungswirtschaft befähigt. Auch der ganzheitliche Beratungsansatz wird stärker verfolgt, z.B. indem Kundenbedarfsfelder wie Gesundheit oder Mobilität in der Ausbildung verankert wurden. Die neue Ausbildungsordnung ist kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Des Weiteren wird die „gestreckte Abschlussprüfung“ eingeführt. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.
Gliederung der Berufsausbildung
- integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
- wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Prozesse in der Versicherungswirtschaft einschätzen und berücksichtigen
- Arbeit in der digitalisierten Versicherungswirtschaft gestalten
- Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen einhalten
- Kundinnen und Kunden ganzheitlich beraten und betreuen
- Wohnen und Wohneigentum absichern
- Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
- Mobilität und Reisen absichern
- Prozesse in der Versicherungswirtschaft einschätzen und berücksichtigen
- Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
- Kundinnen und Kunden ganzheitlich beraten und betreuen
- Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern
- Für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
- Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen
- Versicherungsfälle regulieren
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Wahlqualifikation (WQ) 1 aus 5
WQ 1 Versicherungsfälle managen
WQ 2 Risikomanagement durchführen
WQ 3 Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
WQ 4 Im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
WQ 5 Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 01. August 2022 Verordnung vom 03. März 2022
Berufsschulen
OSZ II Potsdam
Zum Jagenstein 26
14478 Potsdam
Tel. 0331 2897200
Fax 0331 2897201
Zum Jagenstein 26
14478 Potsdam
Tel. 0331 2897200
Fax 0331 2897201
Mail: kontakt@osz2-potsdam.de
Unterrichtsform: 2 Tage/Woche
Fortbildungsmöglichkeiten
Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
Betriebswirt/-in (IHK)
Zuständig für Ausbildungsberatung: Susanne Stadie, Tel. 0331 2786 408 E-Mail: susanne.stadie@ihk-potsdam.de
Zuständig für Prüfungswesen: Stephanie Schaar, Tel. 0331 2786 411 E-Mail: stephanie.schaar@ihk-potsdam.de
Alle Prüfungstermine auf einen Blick