IT-System-Elektroniker/innen (ab 01.08.2020)

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

IT-System-Elektroniker/innen arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie finden insbesondere Beschäftigung bei Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installationsbetrieben für Sicherheitstechnik. Ihre Tätigkeit umfasst auch elektrotechnische Arbeiten im IT-Bereich.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

Berufsprofilgebende Qualifikationen:

  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
  8. Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen,
  9. Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
  10. Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
  11. Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
  12. Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT- Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur,
  13. IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
  14. Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung und
  15. Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln.

Integrative Qualifikationen:

  1. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz und
  5. vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien.

Einsatzgebiete:

  1. digitale Infrastruktur,
  2. leitungsgebundene Netze,
  3. Funknetze,
  4. virtuelle Netze,
  5. Computersysteme,
  6. Endgeräte und
  7. Sicherheitssysteme.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin vom 28.02.2020.
Inkrafttreten: 01.08.2020

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
alle
OSZ Technik Teltow
Potsdamer Str. 2
14513 Teltow
Blockunterricht

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Dieser Prüfungsteil findet Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
90 Minuten schriftlich
20% des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur
40 Stunden, 45 Minuten, Projektarbeit
50% des Gesamtergebnisses
Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen mit
90 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses
Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung
90 Minuten mündlich
10% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde.
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. kundenspezifische Anforderungen unter Beachtung fachlicher und wirtschaftlicher Hintergründe zu analysieren,
  2. Projektanforderungen zu definieren und eine Projektplanung durchzuführen,
  3. IT-Systeme und ihre Komponenten auszuwählen und nach den jeweils geltenden Vorschriften und Normen zu installieren und zu konfigurieren,
  4. Geräte und Betriebsmittel nach den jeweils geltenden Vorschriften und Normen an eine Stromversorgung anzubinden,
  5. Verbindungen und Übertragungs- sowie Leitungswege auszuwählen, herzustellen und darzustellen,
  6. projektbezogene Funktionstests durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren sowie
  7. Projektergebnisse kundengerecht darzustellen und einen Projektabschluss durchzuführen.
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt.

Zusatzqualifikation

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: AKA/PAL
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Geprüfter/e IT Berater/-in (Certified IT Business Consultant)
DQR 6
Geprüfter/e IT Entwickler/-in (Certified IT Systems Manager)
DQR 6
Geprüfter/e IT Ökonom/-in (Certified IT Marketing Manager)
DQR 6
Geprüfter/e IT Projektleiter/-in (Certified IT Business Manager)
DQR 6
Staatlich geprüfter/e Betriebswirt/-in in den einschlägigen Fachrichtungen
DQR 7
Staatlich geprüfter/e Techniker/-in in den einschlägigen Fachrichtungen
DQR 6