Berufe A bis Z

Fachmann/-frau für Systemgastronomie

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Fachleute für Systemgastronomie arbeiten insbesondere in gastronomischen Betrieben, die auf Basis eines standardisierten und zentral gesteuerten Konzeptes multipliziert sind.
Sie setzen ein zentral vorgegebenes Gastronomiekonzept um und überwachen dessen Einhaltung. Zu ihren Aufgaben gehören das Organisieren und Steuern von betrieblichen Abläufen, Empfangen, Betreuen und Beraten der Gäste, Umsetzen des Reklamationsmanagements und Bedienen von Kassen- und Bezahlsystemen. Fachleute für Systemgastronomie kümmern sich weiterhin um die Annahme und Lagerung von Waren sowie das Überwachen der Bestände, Prüfen der Beschaffenheit und Qualität von Lebensmitteln und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Sie nehmen grundlegende Aufgaben in Küche und Produktion sowie im Service wahr, setzen Hygienemaßnahmen um und beachten dabei Nachhaltigkeitsaspekte.
Sie arbeiten im Team, planen den Personaleinsatz, leiten Mitarbeitende an und übernehmen Aufgaben der Personalführung und –entwicklung. Sie ermitteln und beurteilen betriebliche Kennzahlen und kümmern sich um die Planung und Durchführung von Marketingaktionen.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin
  • Annahme und Einlagerung von Waren
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service
  • Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen
  • Produktzubereitung
  • Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Reklamationsmanagement
  • Systemorganisation und Systemmanagement
  • Warenwirtschaft
  • Umsetzung von Personalprozessen
  • Personalführung und –entwicklung
  • Durchführung von Marketingaktivitäten
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie unternehmerisches Handeln
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • digitalisierte Arbeitswelt
  • Durchführung von Hygienemaßnahmen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie (Gastronomieberufeausbildungsverordnung – GastroAusbV) vom 14. März 2022
Inkrafttreten: 01.08.2022

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (P)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ Johanna Just Potsdam
Berliner Straße 114-115, 14467 Potsdam
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Produktion und Service
90 Minuten praktisch (inkl. 10 Minuten situatives Fachgespräch) und
60 Minuten schriftlich
25% des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung
90 Minuten schriftlich
20% des Gesamtergebnisses
Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie
120 Minuten schriftlich
20% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses
Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie
90 Minuten praktisch, inkl. 10 Minuten Fachgespräch
25% des Gesamtergebnisses

Ablauf der Prüfung

Ablauf Teil 1 (über die ersten 18 Monate der Ausbildung, zum Ende des 2. Ausbildungsjahres)
Die Prüfung besteht aus 2 Teilbereichen.
Im 1. Teilbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerichten sowie zu Getränken zu beraten, eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren, die Arbeitsschritte zu planen, den Arbeitsplatz einzurichten, Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen, verkaufsfördernd zu beraten, dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu erläutern, die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufsfähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten. (Gewichtung 70 %)
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern, die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und einfachen Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern, verschiedene Service- und Präsentationsformen bedarfsgerecht zuzuordnen, Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestimmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern, beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und im Service die Vorgaben des Umweltschutzes und die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der Küche und im Service zu beachten und die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Küche und im Service einzuhalten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. (Gewichtung 30 %)
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie wird der Auszubildende vom Teil 1 der Abschlussprüfung im Beruf Fachmann/frau für Systemgastronomie befreit und die Ausbildungszeit kann mit bis zu 24 Monaten angerechnet werden.
Ablauf Teil 2 (am Ende der Ausbildung)
Die Prüfung im „Prüfungsbereich Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ besteht aus einer praktischen Aufgabe und einem auftragsbezogenen Fachgespräch. Dabei muss der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist
  • die berufstypischen Aufgabenstellungen zu erfassen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begründen sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege aufzuzeigen und zu begründen
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten
  • unternehmens-, gast- und mitarbeiterorientiert zu handeln
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Für den Nachweis sind drei der folgenden Gebiete zugrunde zu legen. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Gebiete zugrunde gelegt werden.
  • Organisation, Prozesse und Standards in der Systemgastronomie
  • Produkteinführung
  • Warenwirtschaft
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Teamkommunikation und Personalaufgaben
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Anschließend wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ möglich.
Die Zusatzqualifikation kann während der dreijährigen Ausbildung innerhalb von 8 Wochen im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden und beinhaltet:
  • Arbeiten an der Bar
  • Produktkompetenz Longdrinks, Cocktails und Spirituosen
  • Produktkompetenz Wein
Für die Prüfung in der Zusatzqualifikation muss der Prüfungsbewerber glaubhaft nachweisen, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Der Antrag auf Prüfung in der Zusatzqualifikation muss mit der regulären Prüfungsanmeldung erfolgen.
Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt. Es sind 2 Arbeitsproben durchzuführen.
Arbeitsprobe 1: Cocktails
Arbeitsprobe 2: Weine oder Spirituosen

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-AKA)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Fachwirt/-in im Gastgewerbe DQR 6
Barmeister/-in DQR 6
Gepr. Restaurantmeister DQR 6