Berufe A bis Z
Brunnenbauer-/in (ab 01.08.2026)
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Brunnenbauer/-innen sind in Brunnenbaubetrieben und in anderen Tiefbaubetrieben des Bauhauptgewerbes, z. B. im Baugrundaufschluss, in der Geothermie und im Spezialtiefbau, beschäftigt.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation,
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Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
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Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen,
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Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
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Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen,
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Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital,
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Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte,
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Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen,
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Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
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Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
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Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen,
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Herstellen von Verkehrswegen,
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Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen,
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Umbauen und Rückbauen von Baukörpern,
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen,
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Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen,
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Herstellen von vertikalen Bohrungen für Brunnen und geothermische Anlagen,
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Herstellen von horizontalen Bohrungen,
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Ausbauen von Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen,
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Herstellen von Abschlussbauwerken,
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Installieren von Wasserförder- und Wasserversorgungsanlagen sowie
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Instandhalten, Sanieren und Rückbauen von Brunnen und geothermischen Anlagen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
-
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
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digitalisierte Arbeitswelt.
Überbetriebliche Ausbildungszeiten
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im 1. Lehrjahr: 13 Wochen
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im 2. Lehrjahr: 11 Wochen
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im 3. Lehrjahr: 6 Wochen
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre, bzw. 1 Jahr nach dem zweijährigen Tiefbaufacharbeiter, Schwerpunkt Brunnenbau.
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Bauwirtschaft vom 17.12.2024.
Dieser Beruf wurde neu geordnet.
Inkrafttreten: 01.08.2026
Ausbildungsordnung: BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Welche ist die zuständige Berufsschule?
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Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Beschulungsform
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|---|---|---|
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Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
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OSZ Havelland
Berliner Allee 6
14662 Friesack |
Wochenblock
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Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Dieser Prüfungsteil findet Ende des 2. Ausbildungsjahres statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 24 Monate.
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
|
Schriftlicher Teil
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120 Minuten
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40% des Gesamtergebnisses |
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Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten
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7 Stunden
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Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau
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7 Stunden
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30% des Gesamtergebnisses
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Durchführen von Bohrungen und Brunnenbauarbeiten
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90 Minuten
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10% des Gesamtergebnisses
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Einbauen von Wasserversorgungsanlagen
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90 Minuten
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10% des Gesamtergebnisses
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Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
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10% des Gesamtergebnisses
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Ablauf der Prüfung
Im Prüfungsbereich „Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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Informationen aus Zeichnungen für die Vorbereitung der eigenen Arbeiten zu erfassen,
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brunnenbauspezifische Messungen durchzuführen,
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Arbeiten im Brunnenbau durchzuführen,
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Aufmaße zu erstellen,
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Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen, Arbeitsergebnisse zu beurteilen und zu dokumentieren sowie
-
die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe fachlich zu begründen.
Für den Nachweis ist je eine der folgenden Tätigkeiten aus dem Bereich Brunnenbauverfahren und dem Bereich Brunnenbautechniken zugrunde zu legen:
1. Bereich Brunnenbauverfahren:
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Herstellen eines Brunnens einschließlich Inbetriebnahme und Dokumentation,
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Herstellen eines Abschlussbauwerks,
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Durchführen einer Intensiventsandung einschließlich Dokumentation,
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Durchführen einer Brunnensanierung einschließlich Dokumentation,
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Durchführen einer Brunnenregenerierung einschließlich Dokumentation oder
-
Ausbau einer Bohrung für geothermische Zwecke einschließlich Inbetriebnahme und Dokumentation;
2. Bereich Brunnenbautechniken:
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Durchführen baugrundtechnischer Erkundungen einschließlich Dokumentation,
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Herstellen eines gewerkespezifischen Werkzeugs,
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Durchführen einer Brunneninspektion mit einer Unterwasserkamera einschließlich Dokumentation oder
-
Durchführen einer Wasserhaltung.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
|---|---|
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Zwischenprüfung
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Im vierten Ausbildungshalbjahr
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Abschlussprüfung
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Am Ende der Berufsausbildung
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
|---|---|
| Brunnenbauermeister/-in | DQR 6 |
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Gepr. Polier/in
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DQR6
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Technische/r Fachwirt/in
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DQR6
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Technische/r Betriebswirt/in
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DQR6
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