Berufe A bis Z
Änderungsschneider/-in
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Änderungsschneider und Änderungsschneiderinnen arbeiten in Änderungsateliers oder in den Konfektionsabteilungen von Mode- und Kaufhäusern.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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Umweltschutz,
-
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
-
Beraten von Kunden,
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Instandhalten von Geräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
-
Zurichten von Kleinstücken und Hilfsstoffen,
-
Zurichten von Großstücken und Hilfsstoffen,
-
Ausführen von Näharbeiten,
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Ändern von Heimtextilien,
-
Ausführen von Bügelarbeiten,
-
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 2 Jahre (24 Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/Änderungsschneiderin vom 9. Mai 2005.
Inkrafttreten: 09.05.2005
Welche ist die zuständige Berufsschule?
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Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Beschulungsform
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|---|---|---|
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Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
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OSZ Bekleidung und Mode
Kochstraße 9
10969 Berlin
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Wochenblock
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Wie läuft die Prüfung ab?
Zwischenprüfung
Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Praktischer Teil
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4 Stunden mit Dokumentation
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Ermittlung des Ausbildungsstandes
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Abschlussprüfung
| Prüfungteil | Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Schriftlicher Teil |
Änderungen
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120 Minuten schriftlich
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50 % vom schriftlichen Teil
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| Auftragsbearbeitung | 60 Minuten schriftlich | 30 % vom schriftlichen Teil | |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten schriftlich | 20 % vom schriftlichen Teil | |
| Praktischer Teil |
Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch
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7 Stunden Arbeitsaufgabe praktisch
davon 15 Minuten mündlich
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100 % vom Praktischen Teil
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Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen, mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren sowie hierüber während dieser Zeit ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
Durchführen von Änderungsarbeiten an einem oder mehreren gefütterten Großstücken mit Schlitzen und Knöpfen unter Berücksichtigung folgender Einzelarbeiten:
Änderung der Länge, Änderung der Ärmellänge vor der Hand, Änderung der Weite von Seitennähten, Austauschen eines aushakbaren Reißverschlusses sowie Durchführen der erforderlichen Bügelarbeiten.
Bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe, der Dokumentation und des Fachgesprächs soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbstständig und kundenorientiert planen und durchführen, dabei Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen und die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe begründen kann.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
|---|---|
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Zwischenprüfung
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Beginn des zweiten Ausbildungsjahres
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Abschlussprüfung
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Am Ende der Berufsausbildung
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
|---|---|
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Maßschneider/-in
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DQR 4
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Meister
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DQR 6
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