Berufe A bis Z

Baugeräteführer/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Baugeräteführer/innen sind vor allem bei Betrieben und Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus sowie Straßen- und Spezialtiefbaus beschäftigt.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  • Berufsbildung,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Arbeits- und Tarifrecht,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  • Arbeitsplanung,
  • Einrichten und Sichern von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüsten,
  • Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen,
  • Arbeiten in der Bautechnik,
  • Handhaben von Vermessungsgeräten,
  • Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen,
  • Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten,
  • Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten,
  • Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Hydraulikölen,
  • Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten,
  • Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen.
  1. Ausbildungsjahr 16 Wochen
  2. Ausbildungsjahr 14 Wochen
  3. Ausbildungsjahr 6 Wochen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer zur Baugeräteführerin vom 12. Mai 1997.
Inkrafttreten: 01.08.1997

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
  • Brandenburg a.d.H. (BRB)
  • Havelland (HVL)
  • Oberhavel (OHV)
  • Ostprignitz-Ruppin (OPR)
  • Potsdam (P)
  • Potsdam-Mittelmark (PM)
  • Prignitz (PR)
  • Teltow-Fläming (TF)
OSZ Havelland
Schulteil Friesack
Berliner Allee 6
14662 Friesack
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes.
Prüfungsteil Dauer Gewichtung
Schriftlicher Teil
180 Minuten
Ermittlung des Ausbildungsstandes
Praktischer Teil
6 Stunden
Ermittlung des Ausbildungsstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsteil Prüfungsfach Dauer Gewichtung
Schriftlicher Teil
Technologie
150 Minuten schriftlich
40 % vom schriftlichen Teil
Arbeitsplanung
90 Minuten schriftlich
20 % vom schriftlichen Teil
Technische Mathematik
60 Minuten schriftlich
20 % vom schriftlichen Teil
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
20 % vom schriftlichen Teil
Praktischer Teil
Praktische Prüfung mit 3 Arbeitsproben
7 Stunden
100 % vom praktischen Teil

Ablauf der praktischen Prüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden drei
Arbeitsproben durchführen. Für die Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
  • Aufnehmen und zielgenaues Absetzen einer Last auf bestimmte Entfernung durch Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen eines Baugerätes im Hebezeugeinsatz,
  • Ausheben einer Baugrube und Herstellen einer Grabensohle durch Inbetriebnehmen,
  • Führen und Außerbetriebnehmen eines Baugerätes,
  • Anlegen einer Böschung durch Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen eines Baugerätes,
  • Verlegen und Zusammenfügen von Fertigteilen durch Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen eines Baugerätes,
  • Umrüsten eines Baugeräts sowie Inbetriebnehmen und Außerbetriebnehmen des Baugerätes,
  • Verladen eines selbstfahrenden Baugeräts sowie Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen des Baugerätes oder
  • Eingrenzen, Bestimmen und Beheben von Fehlern und Störungen an mechanisch, hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch betriebenen Baugruppen

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsart Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen:
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Baumaschinenmeister/-in (Geprüfter/-)
DQR 6