Anlagenmechaniker/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerinnen arbeiten in den Bereichen Anlagenbau, Apparate- und Behälterbau, Instandhaltung, Rohrsystemtechnik und Schweißtechnik.
Mit abgeschlossener Berufsausbildung kann man z. B. in den Bereichen der Ver- und Entsorgungstechnik, der Verfahrens-, der Kraftwerks- oder Fernleitungstechnik tätig werden.
Schweißtechnik: Mit abgeschlossener Berufsausbildung finden Anlagenmechaniker der Schweißtechnik Ausübungsmöglichkeiten im Bereich Kessel- und Behälterbau sowie im Rohrleitungsbau und Schiffbau. Dort sind sie überwiegend in der Herstellung, der Erweiterung, im Umbau oder in der Instandsetzung von Anlagen tätig.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

Berufliche Qualifikationen:

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit,
  6. Betriebliche und technische Kommunikation,
  7. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
  8. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
  9. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
  10. Warten von Betriebsmitteln,
  11. Steuerungstechnik,
  12. Anschlagen, Sichern und Transportieren,
  13. Kundenorientierung,
  14. Anwenden von technischen Unterlagen,
  15. Trennen und Umformen,
  16. Einsetzen von Bearbeitungsmaschinen,
  17. Fügen von Bauteilen,
  18. Einsetzen von Vorrichtungen und Hilfskonstruktionen,
  19. Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen,
  20. Prüfen von Bauteilen und Baugruppen,
  21. Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet.

Einsatzgebiete:

Die Qualifikationen sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:
  • Anlagenbau,
  • Apparate- und Behälterbau,
  • Instandhaltung,
  • Rohrsystemtechnik,
  • Schweißtechnik.
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3,5 Jahre (42) Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 28. Juni 2018.
Inkrafttreten: 01. August 2018

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
  • Spree-Neiße
  • Dahme-Spree
  • Elbe-Elster
  • Oder-Spree-Lausitz
Oberstufenzentrum I Spree-Neiße
Heinrich-Heine-Str. 14 - 16
03149 Forst (Lausitz)
Blockunterricht-
2 Wochen Rhythmus
  • Brandenburg a.d.H. (BRB)
  • Havelland (HVL)
  • Oberhavel (OHV)
  • Ostprignitz-Ruppin (OPR)
  • Potsdam (P)
  • Potsdam-Mittelmark (PM)
  • Prignitz (PR)
  • Teltow-Fläming (TF)
  • Uckermark (UM)
OSZ II Barnim
Alexander-von-Humboldt-Str. 40
16225 Eberswalde
Blockunterricht-
2 Wochen Rhythmus

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen zu 40% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftliche Aufgabenstellung
90 Minuten - Theorie
50% vom Ergebnis Teil 1 - Theorie
Arbeitsaufgabe mit situ-
ativer Gesprächsphase
6,5 Stunden - Praxis
50% vom Ergebnis Teil 1 - Praxis

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung Teil 2 wird mit 60 % auf das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung angerechnet.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Auftrags- und Funktionsanalyse
105 Minuten schriftlich
40% vom Ergebnis Teil 2 - Theorie
Fertigungstechnik
105 Minuten schriftlich
40% vom Ergebnis Teil 2 - Theorie
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
20% vom Ergebnis Teil 2 - Theorie
Praktische Arbeitsaufgabe u.
Begleitendes Fachgespräch
6 Stunden praktisch
(Durchführung)
100% vom Ergebnis Teil 2 - Praxis

Ablauf der praktischen Prüfung

Beim Arbeitsauftrag kann zwischen folgenden zwei Varianten gewählt werden:
  • Variante 1: Betrieblicher Auftrag – ein konkreter und echter betrieblicher Auftrag aus dem Einsatzgebiet des ausbildenden Unternehmens. 
  • Variante 2: bundeseinheitliche praktische Aufgabe (erstellt durch die PAL) mit begleitendem Fachgespräch und unter Beobachtung.
Die Entscheidung trifft der Ausbildungsbetrieb, bestenfalls in Abstimmung mit dem Auszubildenden, und teilt diese zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der zuständigen Stelle mit.
Bei beiden Varianten handelt es sich um gleichrangige Verfahren, die mit einem gleichen Prüfungsziel (Feststellung der Prozessqualifikation), einem vergleichbaren Qualifikationsniveau sowie gleichwertigen Bewertungskriterien absolviert werden.
Beschreibung Variante 1:
Der betriebliche Auftrag stammt aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden, es muss eine praktische Arbeit/Aufgabe durchgeführt werden. Dieser muss zur Genehmigung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Die Durchführungszeiträume betragen 18 Stunden. Über die Durchführung des betrieblichen Auftrages erstellt der Prüfling praxisbezogene Unterlagen. Diese dienen als Grundlage für das 30-minütige Fachgespräch. Hinweis zu Variante 1: Die praxisbezogenen Unterlagen sollen während des gesamten Prozesses erstellt und nicht für die Prüfung gesondert erstellt werden. Dies können beispielsweise Prüf- und Messprotokolle sein, aber auch auftragsbezogene Unterlagen wie Liefer- und Materialscheine.
Beschreibung Variante 2:
Die praktische Aufgabe ist eine bundeseinheitliche Aufgabenstellung. In 14 Stunden (davon 6 Stunden Durchführung) muss hier der Prüfling eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten, mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes 20-minütiges Fachgespräch führen. Die Vorbereitung der praktischen Aufgabe umfasst 8 Stunden und findet ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses im Ausbildungsbetrieb statt, während die Durchführung und Nachbereitung an einem Prüfungstag unter Anwesenheit des Prüfungsausschusses innerhalb von 6 Stunden stattfinden.
Bei beiden Varianten werden die vier Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle eines vollständigen, betrieblichen Handlungszyklus abgeprüft.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist eine Zusatzqualifikation möglich.
Es können eine oder mehrere Zusatzqualifikationen vereinbart werden:
  • Systemintegration,
  • Prozessintegration,
  • Additive Fertigungsverfahren und
  • IT-gestützte Anlagenänderung.
Der Antrag auf Prüfung einer Zusatzqualifikation muss durch den Auszubildenden im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation wird mittels fallbezogenen Fachgespräches durchgeführt, für die eine praxisbezogene Aufgabe durch den Prüfling durchzuführen und mit einem dreiseitigen Report vorzubereiten ist.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Nach 18 Monaten absolvierter Ausbildungszeit
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Industriemeister/-in (Gepr.) - Fachrichtung Mechatronik
DQR 6
Industriemeister/-in (Gepr.) - Fachrichtung Metall
DQR 6
Prozessmanager/-in - Produktionstechnologie (Geprüfte/-r)
DQR 6