Weiterbildung
Bildungsprämie
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) Auch: Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit.
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen, die außerhalb des Betriebes, dem die/der Begünstigte angehört, stattfinden und die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Wie wird gefördert?
Der Gutschein wird im Beratungsgespräch ausgehändigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Telefonhotline: 0800 2623 000.
Unbedingt mitbringen: Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), letzter (oder vorletzter) Einkommensteuerbescheid oder ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen, Nachweis über den Aufenthaltstatus, falls keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt.
Unbedingt mitbringen: Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), letzter (oder vorletzter) Einkommensteuerbescheid oder ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen, Nachweis über den Aufenthaltstatus, falls keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt.
Wie wird der Gutschein eingelöst?
Kurs bei einem auf dem Gutschein genannten Anbieter auswählen, den Gutschein bei der Anmeldung abgeben, die übrigen 50 Prozent der Kosten dort zahlen.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Weitere Infos:
www.bildungspraemie.info oder unter 0800/2623 000