Weiterbildung

QualiScheck

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen.
Bitte beachten Sie: Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.

Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen wie z.B. EDV, Sprachen, Betriebswirtschaft, Sozialberufe und Pflege uvm. Nicht gefördert werden u.a. Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifikationen wie Maschinenbedienkurse, freizeitorientierte Kurse, Erwerb eines Führerscheins, Teilnahme an Messen und Fachtagungen.

Wie wird gefördert?

Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz.
Wenn Sie sich zunächst über den QualiScheck informieren möchten, wenden Sie sich bitte an die kostenfreie QualiScheck-Servicenummer. Auch im Fall von konkreten Fragen zu einem bereits gestellten Antrag, erreichen Sie unter dieser Rufnummer die zuständigen Mitarbeiter: 0800 5 888 432.

Wie wird der Gutschein eingelöst?

Lehrgang bei einem auf dem Gutschein genannten Anbieter auswählen, den Gutschein bei der Anmeldung abgeben, die übrigen 40 Prozent der Kosten dort zahlen. Der Gutschein fördert 60 % des Lehrgangsentgelt (bis 600,00 Euro).
Kostenfreie Rufnummer: 0800 5 888 432 (Mo. - Do. von 8-16 Uhr)