10.000 Bescheide zur Anerkennung

Rekord: Über 10.000 Anerkennungsbescheide hat die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) letztes Jahr erteilt. Ein Grund dafür ist die digitale Antragstellung. Nie zuvor wurden mehr berufliche Qualifikationen von Menschen aus dem Ausland voll oder teilweise anerkannt, die hier in Deutschland arbeiten möchten. Davon profitieren Fachkräfte und Unternehmen gleichermaßen.
„Neben einem personellen Ausbau wurde insbesondere die digitale Infrastruktur weiterentwickelt und der Verfahrensablauf optimiert", betont Dr. Armin Zitzmann, Vorsitzender der IHK FOSA und Präsident der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Eintrittskarte für den deutschen Arbeitsmarkt

Von den vereinfachten Anerkennungsprozessen profitieren ausländische Fachkräfte und auch Unternehmen, die auf qualifiziertes Personal angewiesen sind.
"Die digitale Antragstellung ist einfach und praktisch. Die Kommunikation hat gepasst und das Verfahren wurde schnell abgeschlossen“, freut sich Fares Salah aus Tunesien als Empfänger des 10.000sten Bescheids. Mit dem Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit als Koch hat er den Grundstein für seine Zuwanderung nach Deutschland gelegt.

Digitaler Antrag für über 250 Berufe

Seit Mai 2025 ist die digitale Antragstellung über das Portal "Anerkennung in Deutschland" möglich. Dies unterstützt die Beschleunigung der Verfahren. Damit kann die Anerkennung bundesweit für mehr als 250 duale Berufe im Bereich Industrie und Handel online beantragt werden, so z.B. für Koch oder Kauffrau für Büromanagement. Internationale Fachkräfte können ihren Antrag über den Anerkennungs-Finder von „Anerkennung in Deutschland“ stellen: Im letzten Schritt „Ihr Verfahren“ finden sie den Button „Onlineantrag“.
Die IHK FOSA ist das bundesweite Kompetenzzentrum der deutschen Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse, die mit einem IHK-Beruf vergleichbar sind. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt sie zentral für 76 Mitglieds-IHKs Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) durch.