FAQ zur Ausbildung
I. Ausbilder
Welche Voraussetzungen muss ich als Ausbilder erfüllen?
Persönliche Eignung des Ausbilders
Der Ausbilder muss die Berechtigung zum Ausbilden haben.
Der Ausbildende muss die Berechtigung zum Einstellen von Auszubildenden haben. Sowohl Ausbildender als auch Ausbilder dürfen keinem Beschäftigungsverbot für Jugendliche unterliegen oder schwer bzw. wiederholt schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen haben.
Fachliche Eignung des Ausbilders
Der Ausbilder muss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung einen Abschluss haben oder über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen, ggf. in Verbindung mit einem Studien- oder vergleichbaren Abschluss.
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Diese muss ab 01.08.2009 mit dem „Ausbilderschein“ nachgewiesen werden. Den sog. „AdA-Schein“ kann man in der Ausbildereignungsprüfung erwerben. Ausbilderscheine, die vor dem 01.08.2009 erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit. Wer die Meisterprüfung abgelegt hat, besitzt damit auch die Ausbildereignung. Wer an anderen Stellen eine vergleichbare Prüfung abgelegt hat, kann nach Absprache mit der zuständigen Kammer auf Antrag ganz oder teilweise von der Prüfung befreit werden. Weitere Infos zur berufs- und arbeitspädagogischen Eignung hier...
II. Ausbildungsbetrieb
Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen, damit wir ausbilden können?
Die Ausbildungsstätte muss gemäß dem Inhalt der jeweiligen Ausbildungsverordnung den Anforderungen an Produkt- und Sortimentsstruktur, technischer Ausstattung, Arbeitsplatz, angebotenen Dienstleistungen etc. genügen und sie müssen einen Ausbilder beschäftigen. Ausbilder kann auch der Chef/Betriebsinhaber sein.
Die Eignung eines Unternehmens zur Ausbildung wird vom zuständigen Ausbildungsberater vor Ort festgestellt. Sie können mit dem Kollegen unverbindlich einen Termin vereinbaren, bei dem unbürokratisch alle Details geklärt werden können.
Wie viele Auszubildende darf ich einstellen?
Das Verhältnis der Zahl der Azubis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder der beschäftigten Fachkräfte soll angemessen sein. Was „angemessen“ ist, kann nur im Einzelfall durch die zuständige IHK im Rahmen der Eignungsfeststellung festgelegt werden. Folgende Verhältniszahlen können als angemessen gelten:
Fachkräfte | Ausbildende |
---|---|
1-2 | 1 |
3-5 | 2 |
6-8 | 3 |
je weitere 3 | 1 |
Als Fachkräfte gelten der Ausbildende, die bestellten Ausbilder und weitere fachlich geeignete, fest angestellte Mitarbeiter.
III. Kosten der Ausbildung
Was kostet die Ausbildung?
Jeder Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Angemessen ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (für nicht tarifgebundene Betriebe) eine Vergütung in Höhe von mind. 80 % der tarifvertraglich vorgesehenen Ausbildungssumme.
Sofern der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist, gelten die tariflichen Sätze unabhängig von der tariflichen Bindung des Ausbildungsbetriebes. In diesem Fall ist der Betrieb verpflichtet, die tariflichen Ausbildungsvergütungen zu zahlen.
Soweit Tarifverträge nicht bestehen oder im Einzelfall keine Anwendung finden, muss die Vergütung ebenfalls angemessen sein.
Des Weiteren können Prüfungsgebühren anfallen. Informationen dazu bekommen Sie über die Prüfungsabteilungen. Die Ansprechpartner für gewerblich-technische Prüfungen finden Sie hier, die Ansprechpartner für kaufmännische Prüfungen hier.
Was verdient der Jugendliche, wenn er die Ausbildung beendet hat?
Für Tarifauskünfte im Angestelltenverhältnis ist die IHK nicht zuständig. Die Firmen müssen sich beim jeweiligen Tarifpartner oder der angeschlossenen Gewerkschaft erkundigen. Einsicht in Tarifverträge erhalten Sie auch beim Tarifregister Rheinland-Pfalz in Trier, Tel.-Nr. 0651 1447-231.
IV. Bewerbersuche
Bei der Vermittlung hilft die regionale Arbeitsagentur.
V. Ausbildungsverbund
Unternehmen, die nicht alle Facetten eines Ausbildungsberufes vermitteln können, dürfen im Ausbildungsberuf dennoch ausbilden. Es können sich mehrere Unternehmen zusammen-schließen, um gemeinsam qualifizierten Nachwuchs auszubilden. Ein Verbund kann auch mit teilweiser Unterstützung durch einen Bildungsträger durchgeführt werden. Verbundausbildungen werden teilweise öffentlich gefördert.
VI. Ausbildungsvertrag
Wo bekomme ich Berufsausbildungsverträge und wie fülle ich sie aus?
Berufsausbildungsverträge können Sie über unser IHK-Bildungsportal erstellen und an uns übermitteln. Weitere Formulare rund um die Ausbildung, z.B. Anmeldung für die Berufsschule, Ausbildungsnachweis, Ausbilderstammdatenblatt haben wir hier für Sie.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Auszubildenden einstelle?
Wenn der Azubi noch minderjährig ist, müssen Sie sicherstellen, dass er eine ärztliche Erstuntersuchung vorlegt. Die Kosten haben weder Sie noch der Azubi zu tragen. Das Formular erhält der Azubi bei seiner Wohnortgemeinde und lässt sich damit bei seinem Hausarzt die erforderliche gesundheitliche Eignung bescheinigen. Eine Kopie dieser Bescheinigung müssen Sie zusammen mit dem Berufsausbildungsvertrag bei der IHK einreichen, denn ohne dieses wird der Vertrag von uns nicht eingetragen.
Wann beginnt und wann endet das Ausbildungsverhältnis?
Das Ausbildungsverhältnis kann grundsätzlich jederzeit, sollte idealerweise jedoch vor Beginn eines jeden Schuljahres, also am 01.08., 01.09. oder zumindest zeitnah mit Schuljahresbeginn starten. Es endet mit der bestandenen Abschlussprüfung (Datum der Bekanntgabe des Ergebnisses). Besteht ein Auszubildender die Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, längstens um ein Jahr.
Kann die Ausbildungszeit von vornherein verkürzt werden?
Bei entsprechender Vorbildung des Auszubildenden kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
- Bei Abitur können 12 Monate anerkannt werden, bei mittlerer Reife 6 Monate.
- Schon abgelegte betriebliche Ausbildungszeiten im gleichen oder einen ähnlichen Beruf können ganz oder teilweise angerechnet werden.
- Bei Auszubildenden über 21 Jahren kann die Ausbildung bis zu 12 Monate verkürzt werden.
VII. Probezeit
Gibt es auch in der Ausbildung eine Probezeit?
Ja. Die Probezeit beträgt mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate. Sie darf nicht weiter verlängert werden.
Kann man während der Probezeit kündigen?
Ja. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist die Kündigung für beide Seiten nur noch aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist möglich, außerdem dazu Abschnitt X. Kündigung.
Unter welchen Bedingungen kann die Probezeit verlängert werden?
Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.
VIII. Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Muss der Auszubildende ein Berichtsheft führen?
Ja. Das Berichtsheft ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Berichtsheft muss vom Azubi geführt und vom Ausbilder regelmäßig abgezeichnet werden (Empfehlung: 14-tägig). Es muss während der betrieblichen Ausbildungszeit, also im Betrieb, geführt werden.
Woher bekomme ich Vordrucke für den Ausbildungsnachweis?
Vordrucke gibt es auf unserer Internetseite zum Herunterladen. Ihr Azubi kann sich aber auch sein Berichtsheft selbst im PC erstellen oder über den Schreibwarenhandel beziehen.
IX. Berufsschule
Muss der Auszubildende die Berufsschule besuchen?
Ja – soweit der Azubi noch berufsschulpflichtig ist. Nicht mehr berufsschulpflichtig ist, wer 12 Schuljahre durchlaufen hat oder schon eine Ausbildung abgeschlossen hat oder das 22. Lebensjahr vollendet hat. Trotzdem sollte im einzelnen Fall geprüft werden, ob es im Interesse der Ausbildung doch Sinn macht, auch ohne Berufsschulpflicht die Schule zu besuchen.
Muss der Auszubildende nach der Berufsschule wieder in den Betrieb?
Wenn er noch minderjährig ist, gilt ein Berufsschultag von mehr als 5 Unterrichtsstunden pro Woche als 8-Stunden-Tag, somit braucht er an diesem Tag nicht mehr in den Betrieb zu kommen. Ein 2. Schultag in der Woche wird nicht als voller 8-Stunden-Tag gerechnet, somit kann er (muss aber nicht) an diesem Tag noch in den Betrieb integriert werden. Der volljährige Azubi kann an beiden Schultagen noch in den Betrieb kommen. Entscheidend ist, dass er in der noch zur Verfügung stehenden Zeit sinnvoll beschäftigt werden kann. Zum Thema Berufsschule und Arbeiten im Betrieb informieren wir hier.
X. Kündigung
Wann kann nach der Probezeit gekündigt werden?
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden:
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (das gilt sowohl für den Betrieb als auch für den Azubi)
- vom Azubi mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
- In beiderseitigem Einvernehmen kann das Ausbildungsverhältnis auch mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden.
XI. Prüfung
Besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen?
Ja. Der Auszubildende kann bei besonders guten Leistungen (Notendurchschnitt besser als 2,5) vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Der Antrag ist bei der IHK zu stellen.
Erfolgt die Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung automatisch?
Nein. Sie erhalten als Ausbildungsbetrieb spätestens 4 Wochen vor Anmeldeschluss eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung ihrer Azubis. Anmelden müssen sie die Azubis dann selbst. Nach der Anmeldung erhalten die Auszubildenden eine persönliche Einladung zur Prüfung.
Wann finden die nächsten Zwischen- und Abschlussprüfungen statt?
Die Prüfungen finden i. d. R. in folgenden Zeiträumen statt:
- Zwischenprüfung: März bzw. Oktober
- Abschlussprüfung Sommer: schriftlich Mai, mündlich Juni/Juli
- Abschlussprüfung Winter: schriftlich November, mündlich Januar
XII. Urlaub
Der Urlaub von minderjährigen Azubis richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, der von volljährigen nach dem Bundesurlaubsgesetz. Nach dem BUrlG steht dem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (Mo-Fr) bzw. 24 Werktagen (Mo-Sa) zu. Die Urlaubsregelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie hier. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen rund um Arbeitszeit, Jugendarbeitsschutzgesetz oder auch Mutterschutz haben wir hier zusammengestellt.