Ausbildung

Info für Ausbilder/-innen

Als Ausbilder in einem Unternehmen steht Ihnen die Ausbildungsberatung der IHK Pfalz zu allen Fragen rund um die Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite. Die Ausbildungsberater und -beraterinnen sind auch gerne bereit, Sie in Ihrem Unternehmen zu besuchen, um kritische Fragen und Probleme gemeinsam mit Ihnen zu erörtern. Bitte wenden Sie sich an Ihren/Ihre zuständige/n Ausbildungsberater/-in oder an unser Ausbildungsberaterbüro.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), nach der der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse von Ausbildern durch Vorlage des Ausbilderscheines, dem sog. AdA-Schein, erbracht werden musste, wurde am 6. Juni 2003 ausgesetzt und im Bundesgesetzblatt I, Seite 783, veröffentlicht. Damit konnte der Ausbilder für Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder begründet wurden, von der Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit werden.
Am 14. Mai 2008 erließ das BMBF die 2. Änderungsverordnung. Sie wurde am 26. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil I Nr. 19, Seite 845 veröffentlicht und trat am 27.05.2008 in Kraft. Danach waren Ausbilder im Sinne des § 1 AEVO für bestehende und bis zum Ablauf des 31.07.2009 beginnende Ausbildungsverhältnisse auch weiterhin von der Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit.
Zum 1. August 2009 trat die neue Ausbilder-Eignungsverordnung in Kraft, wonach Ausbilder/-innen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung wieder nachweisen müssen. Nicht zuletzt in Anbetracht vielfältiger Problemlagen mancher Auszubildenden, der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation unverzichtbar. Die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung ist unumstritten. Diese ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses.
Das BMBF erließ die Verordnung über den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung am 21. Januar 2009. Sie wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil I Nr. 5, Seite 88 ff. vom 30. Januar 2009 veröffentlicht und ist am 1. August 2009 in Kraft getreten.