19.03.25
Schweiz: Neues Meldeportal
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal wird ab 14. März 2025 nicht mehr verfügbar sein und ab dem 17. März durch die Plattform EasyGov.Swiss ersetzt werden.
Das neue Schweizer Meldeportal wird über die Webseite https://www.easygov.swiss ab 17. März 2025 erreichbar sein. Registrieren Sie sich schnellstmöglich im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov. Für die Anmeldung im neuem Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer (Schweizer Mehrwertsteuernummer). Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
Geben Sie bis spätestens Donnerstag, den 13.03.2025 im derzeitigen/alten Meldeportal https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ alle Meldungen für anstehende Arbeitseinsätze in der Schweiz für die Monate März 2025 und April 2025 ein.
Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zur Benutzerregistrierung auf Easygov.swiss (Verfasser IHK Hochrhein-Bodensee).
(Quelle: DIHK)