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EG-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten

Die EG-Bescheinigung (auch oft als EU-Bescheinigung bezeichnet) nach Art. 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG wird in Einzelfällen von den zuständigen Behörden im EU-Ausland verlangt für die:
  • Beteiligung an Ausschreibungen
  • Gründung von Niederlassungen
  • Ausübung von Berufen, bei denen eine Zulassungsbeschränkung besteht
Besonders häufig wird die EG-Bescheinigung in Belgien, Luxemburg und Österreich verlangt.
Alle in der EG-Bescheinigung gemachten Angaben müssen uns anhand von aussagekräftigen Dokumenten wie z.B. einem Gesellenbrief oder einem Handelsregisterauszug nachgewiesen werden.
Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular als Word-Datei inkl. der Dokumente per E-Mail zukommen. Gerne prüfen wir den Vorgang und fordern eventuell fehlende Unterlagen direkt bei Ihnen an.
Zum Schluss schicken wir Ihnen die bescheinigte EG-Bescheinigung per Post zu, alternativ können Sie diese auch persönlich bei uns abholen.
Für die Ausstellung der EG-Bescheinigung entsteht eine Gebühr. Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie dem Gebührentarif der IHK Pfalz.
Übrigens: der vollständige Titel dieser Bescheinigung lautet: "Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach den Bestimmungen der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs."

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