International
Informationen zum Ursprungszeugnis (UZ)
- Was ist ein UZ?
- Wer fordert ein UZ?
- Was muss ich beachten bei der Ausstellung und Beantragung eines UZ?
- Wie beantrage ich eine Neuausstellung eines UZ?
- Welche Nachweise für den Ursprung einer Ware kommen in Betracht?
- Exportnachschlagewerk Konsulats- und Mustervorschriften (KundM)
- Die Praktische Arbeitshilfe IHK Export/Import
Was ist ein UZ?
Für die Ausstellung von UZs und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland i.d.R. die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig (§ 1 Abs. 3 IHKG).
UZs sind öffentliche Urkunden (§ 271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben.
Mit anderen Worten:
die Angaben auf der UZ-Vorderseite sind Angaben, die die IHK gegenüber Dritten macht. Daher sind nur eingeschränkte Aussagen möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.
die Angaben auf der UZ-Vorderseite sind Angaben, die die IHK gegenüber Dritten macht. Daher sind nur eingeschränkte Aussagen möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.
Ein UZ kann ausgestellt werden, sofern die Ware versandbereit ist oder sich in Versendung befindet.
Wer fordert ein UZ?
In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines UZs oder einer Bescheinigungen durch die IHK.
Im internationalen Warenverkehr ist ein UZ häufig erforderlich für z. B.
- Kontrolle der Warenbewegungen
- Steuerung von Antidumping-Maßnahmen
- Überwachungen von Einfuhrbeschränkungen oder
- Kundenwunsch
UZs können auch im Rahmen von Akkreditivgeschäften gefordert oder für Reexporte verwendet werden.
Das von der IHK ausgestellte UZ ist eine
öffentliche Urkunde (§ 7 Abs. 3, IHK-Statut) und stellt einen eindeutigen Nachweis des handelspolitischen Ursprungs der Ware dar.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ausschließlich durch Ihre IHK vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass ohne Mitwirken der IHK Urkundenfälschung entsteht.
Was muss ich beachten bei der Ausstellung und Beantragung eines UZ?
Wer ist Absender und ggf. Antragsteller?
Absender ist diejenige Partei, die tatsächlich über die Ware verfügt bzw. die den Ausfuhrvertrag geschlossen hat.
Der Antragsteller muss seinen Firmensitz immer in dem Bezirk der IHK haben, bei welcher er das UZ beantragt. Sobald Absender und Antragsteller voneinander abweichen, muss der Antragsteller eine Vollmacht vom Absender der IHK vorlegen, die besagt, dass er ein UZ in dessen Namen beantragen darf.
Im Regelfall ist der Absender der Ware ein im IHK-Bezirk ansässiges Unternehmen. Der Absender ist gleichzeitig Antragsteller, welcher sowohl den Exportvertrag mit dem Kunden geschlossen hat, als auch die Rechnung an den Kunden ausgestellt hat.
Die Firmierung und Anschrift sind vollständig und ordnungsgemäß laut Handelsregistereintragung bzw. der Gewerbeanmeldung anzugeben.
Nähere Informationen und Tipps zum Thema finden Sie in unserer
Ausfüllanleitung zum UZ.
Wie beantrage ich eine Neuausstellung eines UZ?
Stornierung und Neuausstellung:
Ist für die betreffende Ware bereits ein UZ seitens der IHK erteilt worden, so zieht diese das frühere UZ (alle Ausfertigungen, auch evtl. ausgestellte Durchschriften) bei Ausstellung eines neuen UZ ein.
Ersatzausstellung:
Falls o.g. Einholung nicht mehr möglich ist, da das UZ beispielsweise bereits von den Behörden des Ziellandes einbehalten wurde oder das UZ verloren gegangen ist, kann ein sog. Ersatz-Ursprungszeugnis ausgestellt werden.
Nähere Informationen und Tipps zum Thema finden Sie in unserer
Ausfüllanleitung zum UZ.
Welche Nachweise für den Ursprung einer Ware kommen in Betracht?
Informationen hierzu finden Sie in der aktuellen
Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse und dem
Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.
Exportnachschlagewerk Konsulats- und Mustervorschriften (KundM)
Das seit 1920 von der
Handelskammer Hamburg herausgegebene Exportnachschlagewerk Konsulats- und Mustervorschriften ist als das deutsche Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen von Drittstaaten bekannt. Auf über 700 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Zu jedem Land finden Sie u. a. auch die wichtigsten Häfen, Städte und Zollflughäfen, sowie Übersichten über die deutschen Auslandsvertretungen und die Vertretungen des Auslands in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Exportnachschlagewerk steht Ihnen als Buch sowie auch als CD-ROM für Einzelplätze und Netzwerke zur Verfügung. Das Programm ist als Volltextsuche aufgebaut. Erhältlich ist das Nachschlagewerk über den Buchhandel oder online direkt über den
Mendel Verlag.
Die Praktische Arbeitshilfe IHK Export/Import
Auf über 200 Seiten erhalten Sie in der Arbeitshilfe zahlreiche Informationen, hilfreiche Tipps, Tricks und Vorlagen sowie dazu passende Muster/Beispiele rund um den Im- und Export. Nähere Informationen zur Praktischen Arbeitshilfe finden Sie auf der Seite des wbv unter
https://www.wbv.de/praktische-arbeitshilfe.html
Erhältlich ist die Arbeitshilfe u.a. auch, wie die oben genannten KundM, über den
Mendel-Verlag.
In der aktuellen neuen 20. Auflage (erhältlich seit 12/2020)
- erfahren Sie welche relevanten Änderungen es u. a. zu den Themen Warenursprung und Präferenzen und den Incoterms®2020 gibt
- finden Sie mithilfe der praxisnahen Beispiele, ausgefüllten Musterformulare sowie zahlreichen Internetlinks schnelle Antworten auf Ihre beruflichen Fragen
- füllen Sie Ihre Ex- und Importdokumente mit der enthaltenen Software aus und lassen sich dabei von Tooltipps und den verlinkten Kapiteln aus dem Buch unterstützen
- nutzen Sie für eine gezielte Recherche die digitale Komplettausgabe des Buchs als PDF