Nr. 4112282
Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Entsorgung von Abfällen

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis ist sowohl für die Bezeichnung als auch für die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit maßgeblich.

03.04.2025

Abfallwirtschaftlich tätige Betriebe können durch das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ dokumentieren, dass sie bei der Entsorgung von Abfällen einen durch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung vorgegebenen Mindeststandard einhalten.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Für alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Unmittelbar betroffen sind primär Unternehmen, die Abfälle sammeln und transportieren sowie Händler und Makler von Abfällen.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Die Entsorgung und Verbringung von Abfällen ist mit verschiedenen Dokumentationspflichten gemäß der Nachweisverordnung verbunden.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Diese Verordnung gilt für das Anzeigeverfahren nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen müssen die geltenden Informationspflichten eingehalten oder ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Nach der Abfallbeauftragtenverordnung sind bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung trat am 1. August 2017 in Kraft und löste die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2002 ab. Die novellierte Verordnung wurde komplett neu formuliert, allerdings wurde die Grundstruktur größtenteils beibehalten.