Gesundheitswirtschaft

Sucht am Arbeitsplatz

Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten stoppt vor keiner Unternehmenstür. Damit Betriebe dem Thema Sucht adäquat begegnen können, haben wir einige Informationen und Tipps zum Thema Sucht am Arbeitsplatz zusammengestellt.
Je früher auffälliges Konsumverhalten erkannt wird, desto schneller können Betroffene auf ihr Verhalten hingewiesen und unterstützt werden. Dies vermeidet langfristig Fehler bei der Arbeit sowie langandauernde Fehl- und Krankenzeiten. Eine besondere Verantwortung lastet hierbei auf den Vorgesetzten. Es ist wichtig, eine Sucht nicht zu tolerieren, sondern aktiv zu handeln und den Kontakt mit Fachleuten aufzunehmen sowie nach einer entsprechenden Diagnose eine Behandlung anzutreten.
Fällt Ihnen auf, dass die Arbeitsleistung eines/r Beschäftigten erheblich nachlässt oder häufig kurze Erkrankungen auftreten und vermuten Sie, dass dies mit einer Suchterkrankung im Zusammenhang steht, sollten Sie folgendes beachten:
  1. Sie sind weder Arzt noch Therapeut. Nehmen Sie daher Ihre Führungsaufgabe und Fürsorgepflicht wahr, indem Sie die Auffälligkeiten des Mitarbeiters im Arbeits- und Sozialverhalten dokumentieren und diese in einem ersten Gespräch thematisieren.
  2. Beziehen Sie nur die Stellen ein, die sachlich und fachlich unterstützen können. Hierdurch sichern Sie, dass die Vertraulichkeit gewahrt und das Vertrauen des/der Mitarbeiters/in in Sie als Vorgesetze/r bestehen bleibt.
  3. Wichtig ist, dass Sie dem Mitarbeiter Hilfeprogramme anbieten. Kontaktieren Sie in diesem Falle auch den für Ihr Unternehmen zuständigen Betriebsarzt. Oftmals sind sich Vorgesetzte unklar, wie ein Erstgespräch geführt werden kann. Hierzu geben wir vier Ratschläge:
  • Konkrete Auffälligkeiten des Betroffenen bezüglich Arbeitsleistung, Arbeitsverhalten und Anwesenheit mit Ort, Datum und Uhrzeit notieren. Eine Liste mit Beratungsstellen sollte zur Hand liegen.
  • Der Vorgesetzte hat nur die Beeinträchtigung der Dienstpflichten und damit das Leistungs- und Arbeitsverhalten des/r Beschäftigten zu beurteilen. Wenn der Konsum in der Freizeit keine Auswirkungen auf die Arbeitssituation hat, ist dies eine private Angelegenheit.
  • Der/Die Beschäftigte soll nur mit Tatsachen aufgrund von Aufzeichnungen konfrontiert werden. Gerüchte sollten nicht thematisiert werden.
  • Zwischen dem/r Vorgesetzten und Beschäftigtem/r werden klare Verhaltensregeln für die nähere Zukunft vereinbart. Über das Gespräch wird Stillschweigen vereinbart, jedoch darauf hingewiesen, dass bei fortgesetzter Suchtauffälligkeit mit Beeinträchtigung der Dienstpflichten der/die nächsthöhere Vorgesetze und die Personalabteilung unterrichtet werden.