Nr. 4938504
IHK Ostwürttemberg

Personenverkehr

Im Amtsblatt der Europäischen Union L 60/1 vom 22. Februar 2021 hatte die EU die Verordnung (EU) 2021/267 vom 16. Februar 2021 bekanntgemacht.Danach waren u. a. die automatischen Gültigkeitsverlängerungen der BKF-Weiterbildungen, der Schlüsselzahl 95 / Fahrerqualifizierungsnachweise und der LKW- und Busführerscheine um 10 Monate, bei regulärem Ablauf zwischen 1. September 2020 bis 30. Juni 2021 möglich. Mit Beschluss der Kommission vom 30. Juni 2021 wurde für Deutschland die hintere Frist um drei Monate verlängert. Somit gelten Führerscheine und Schlüsselzahl 95 / Fahrerqualifizierungsnachweise, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. September 2021 auf 30. September 2021 ablaufen bzw. abgelaufen sind, jeweils als um 10 Monate verlängert.