Verkehr und Logistik

Vorsicht Falle bei ausländischen Führerscheinen

Bei der Einstellung von Mitarbeitern, die im Besitz einer ausländischen EU-/oder Drittstaaten-Fahrerlaubnis sind, ist der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber befinden sich sonst schnell im strafbaren Bereich.

Insbesondere in Branchen, in denen ein steigender Fachkräftemangel zu verzeichnen ist, rekrutieren Unternehmen ihre zukünftigen Mitarbeiter verstärkt auch im Ausland oder nutzen Personaldienstleister, die sich auf die Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer spezialisiert haben.
Verlegen die vermittelten Arbeitnehmer ihren Wohnsitz nach Deutschland und benötigen für die Tätigkeit in Deutschland einen Führerschein, ist der Überprüfung der Gültigkeit einer vorhandenen ausländischen Fahrerlaubnis besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Praxis zeigt, dass viele Arbeitnehmer unwissentlich ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland arbeiten. In der Regel fällt dies aber erst dann auf, wenn es zu spät ist - das heißt, z.B. bei Eintragungen von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister, bei Verkehrsunfällen oder bei Recherchen durch die Kontrollbehörden. Strafbar machen sich aber in diesen Fällen nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch deren Arbeitgeber, die i. d. R. unwissentlich das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis zulassen.
Eine besondere Rolle spielt dabei auch die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung. Dort ist festgelegt, welche Führerscheine aus Drittstaaten auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung prüfungsfrei umgeschrieben werden können. Erleichterungen können sich in diesem Zusammenhang auch bei der Kraftfahrerqualifikation ergeben, weil dann deutsche Besitzstandsschutzregelungen greifen können (Stichwort: Weiterbildung statt Grundqualifikation).

Führerschein aus dem Vereinigten Königreich
Bei Wohnsitznahme in Deutschland muss spätestens nach sechs Monaten der Führerschein aus dem Vereinigten Königreich in einen EU-/EWR-Führerschein umgeschrieben werden. Fahrerlaubnisrechtlich nimmt jemand seinen Wohnsitz in Deutschland, wenn er während mindestens 185 Tagen im Jahr hier wohnt. Wann diese Frist im Einzelfall beginnt, sollte mit der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde geklärt werden.
Die Umschreibung eines Führerscheins aus dem Vereinigten Königreich in einen deutschen EU-Führerschein ist derzeit ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung möglich. Deutschland wird mit dem Vereinigten Königreich eine entsprechende Gegenseitigkeitsvereinbarung treffen.

Auskünfte dazu geben vor allem die Führerscheinstellen beim zuständigen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadtverwaltung vor Ort.
Eine  detaillierte Darstellung möglicher Konstellationen finden Sie auf dieser Seite des BMDV.
Auch auf der Seite Make it in Germany vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, finden Sie Informationen.