E-Commerce

Abschaffung zollfreier Kleinsendungen zum 1. Juli 2026

Am 11.Februar 2026 hat der Europäische Rat neue Zollvorschriften für Waren in kleinen Paketen, die in die EU eingeführt werden, formell gebilligt. Die neuen Vorschriften reagieren auf die Tatsache, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer führt. Die Verordnung (EU) 2026/382 wurde am 18. Februar 2026 veröffentlicht.
Ab dem 1. Juli 2026 wird auch auf in die EU eingeführte Pakete mit einem Wert unter 150 Euro Zoll erhoben. Dabei wird es zwei unterschiedliche Arten geben:
  1. Exakte Verzollung nach dem Warenwert. Voraussetzung: Die Zollanmeldung enthält den vollen Datensatz (H1)
  2. Pauschale Verzollung mit drei Euro pro Warenposition, Abfertigung über IOSS (Import one stopp shop), reduzierter Datensatz (H7)
Bei der pauschalen Verzollung handelt es sich um eine provisorische Maßnahme, weil die erforderliche technische Infrastruktur (EU-Zolldatenhub) voraussichtlich erst zum 1. Juli 2028 bereitsteht. Basis ist die sechsstellige Warennummer (Harmonisiertes System). Falls sich im Paket vier Waren mit unterschiedlichen HS-Unterposition befinden, werden vier mal drei Euro Zoll erhoben. Ab Inbetriebnahme des EU-Datahub für e-Commerce-Sendungen erfolgt bei allen Sendungen eine exakte Berechnung. Die Abgaben werden von den Paketdienstleistern vom ausländischen Absender oder Auftraggeber erhoben und nicht vom Warenempfänger in der EU.
Zusätzlich wird, wie bislang auch, die Einfuhrumsatzsteuer abgeführt. Weiterhin wird über eine pauschale Abfertigungsgebühr für Kleinsendungen beraten. Damit soll der Aufwand abgedeckt werden, der bei der Überpüfung der Sendungen hinsichtlich Einhaltung der gesetzlichen Regelungen entsteht. Die Abfertigungspauschale könnte ab Herbst 2026 anfallen.
Die Umsetzung dieser Maßnahme stellt Post- und Expressdienste vor erhebliche Herausforderungen, zumal die genaue Zuordnung der Kleinsendungen noch nicht abschließend geklärt ist.
Abgeschafft wird lediglich die Zollfreiheit für Kleinsendungen bis 150 Euro. Die weiteren außertariflichen Zollbefreiungen bleiben erhalten.