Lieferkettengesetz
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und stellt neue Anforderungen an Unternehmen. Gleichzeitig zeichnet sich auf EU-Ebene ein noch strengeres Gesetz ab.
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Daniela Elmer
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