Nr. 5052334
Information und Unterstützung zum

Lieferkettengesetz

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und stellt neue Anforderungen an Unternehmen. Gleichzeitig zeichnet sich auf EU-Ebene ein noch strengeres Gesetz ab.


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