Nr. 4292782
IHK Ostwürttemberg

Warenursprung

„Warenursprung“, ein häufig verwendeter Begriff im Außenhandel. Jede Ware hat einen Ursprung, es kann jedoch schwierig werden den Ursprung festzustellen, wenn mehrere Teile in ein Endprodukt einfließen. Im Ursprungsrecht wird zwischen dem präferenziellen und nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Ursprung unterschieden. Hiervon abzugrenzen ist die Warenmarkierung "Made in ...".
Nichtpräferenzieller Ursprung

Das Ursprungszeugnis ist der Nachweis über den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware.

Zollvorteile

Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Präferenzabkommen abgeschlossen. Solche Präferenzmaßnahmen stellen im zollrechtlichen Sinne eine Vorzugsbehandlung dar, das heißt die Waren können zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert werden. Der Ursprung dieser Waren wird mit Lieferantenerklärungen (LE) nachgewiesen.

Ursprungsbezeichnung und Qualitätsbegriff

Die Warenmarkierung "Made in Germany" erfolgt auf eigene Verantwortung des Herstellers. Es empfiehlt sich jedoch dringend, die rechtlichen Kriterien zu beachten, da eine gerichtliche Überprüfung jederzit möglich ist.

Handelsabkommen

Das revidierte Regionale Übereinkommen erleichtert die Ursprungsermittlung. Unternehmen, die nur eine Ursprungsregel für alle EU-Handelsabkommen einsetzen (worst-case), sollten ihr Vorgehen bis Jahresende überprüfen.

Nachweis Unionscharakter

Bei manchen innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unionscharakter der Ware nachgewiesen werden. Das EU-System PoUS ersetzt den Nachweis T2L/T2LF endgültig zum 1. Juli 2025. Handelspapiere bleiben möglich.

Regionales Übereinkommen

Zum 1. Januar 2026 entfallen die bisherigen Übergangsregelungen für das revidierte Regionale Übereinkommen zwischen EU, EFTA und weiteren Ländern. Weitere Auswirkungen für das Präferenzermittlung und Nachweise wurden nun veröffentlicht.

Entbürokratisierung des Außenhandels

Außenhandel ist komplex und oft kleinteilig. Auf Basis Ihrer täglichen Erfahrungen hat die IHK Ideenpapiere mit konkreten Verbesserungsvorschlägen erstellt und vertritt diese auch auf EU-Ebene.