Bewachungsgewerbe - Erlaubnis nach § 34a GewO
Für die gewerbsmäßige Ausübung von Bewachungstätigkeiten ist eine behördliche Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung erforderlich. Hier klären wir zu rechtlichen Voraussetzungen, das Verfahren zur Erlaubniserteilung sowie die Anforderungen an eingesetztes Personal.
Was ist das Bewachungsgewerbe?
Das Bewachungsgewerbe umfasst Tätigkeiten zum Schutz von Leben oder Eigentum Dritter vor Eingriffen. Eine aktive Obhutstätigkeit ist erforderlich, etwa durch Beaufsichtigung oder regelmäßige Kontrollen. Nicht darunter fallen Tätigkeiten durch eigenes Personal oder reine Warnfunktionen.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Erlaubniserteilung sowie die Ausübung des Bewachungsgewerbes bildet § 34a Gewerbeordnung (GewO), ergänzt durch die Bewachungsverordnung (BewachV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BewachV (BewachVwV).
Erlaubnispflicht
Wer als Bewachungsunternehmerin oder Bewachungsunternehmer tätig sein will, braucht eine besondere Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes (§34 a Gewerbeordnung).
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
Persönliche Zuverlässigkeit
Die Behörde prüft regelmäßig, ob die antragstellende Person die Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung bietet. § 34a Abs. 1 S. 4 GewO nennt Fälle, in denen die Zuverlässigkeit in der Regel verneint wird.
Die Behörde prüft regelmäßig, ob die antragstellende Person die Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung bietet. § 34a Abs. 1 S. 4 GewO nennt Fälle, in denen die Zuverlässigkeit in der Regel verneint wird.
Geordnete Vermögensverhältnisse
Ungeordnete Verhältnisse liegen vor, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder Einträge im Schuldnerverzeichnis bestehen.
Ungeordnete Verhältnisse liegen vor, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder Einträge im Schuldnerverzeichnis bestehen.
Sachkundeprüfung
Seit dem 1. Dezember 2016 ist ein Sachkundenachweis durch die IHK erforderlich. Ein Unterrichtungsnachweis reicht nicht mehr aus. Ausnahmen gelten für Gewerbetreibende mit Erlaubnis vor diesem Datum.
Seit dem 1. Dezember 2016 ist ein Sachkundenachweis durch die IHK erforderlich. Ein Unterrichtungsnachweis reicht nicht mehr aus. Ausnahmen gelten für Gewerbetreibende mit Erlaubnis vor diesem Datum.
Haftpflichtversicherung
Es ist eine Haftpflichtversicherung für den Gewerbetreibenden und das eingesetzte Personal abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Es ist eine Haftpflichtversicherung für den Gewerbetreibenden und das eingesetzte Personal abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Anforderungen an eingesetztes Personal
Das Personal muss zuverlässig sein und einen Unterrichtungsnachweis besitzen. Für bestimmte Tätigkeiten ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
- Schutz vor Ladendieben
- Einlasskontrollen in Diskotheken
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion
Ausnahmen gelten für langjährig tätige Arbeitnehmer und bestimmte Berufsabschlüsse (z. B. Polizei, Zoll, Feldjäger).
Hier bekommen Sie weitere Informationen zur Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten und zur Unterrichtung für das Bewachungspersonal
