Nr. 6784092
Erlaubnispflichtige Gewerbe

Bewachungsgewerbe

Wer gewerblich im Bewachungsgewerbe tätig sein möchte – etwa als Sicherheitsdienstleister/in oder Türsteher/in – benötigt eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Diese Seite informiert kompakt über die Voraussetzungen, die Sachkundeprüfung, die Unterrichtung sowie die wichtigsten Schritte zur Anmeldung.
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Security-Mitarbeiter im Einkaufszentrum. © Foto: Jelena/stock.adobe.com

Erlaubnispflicht im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO: Voraussetzungen, Verfahren und gesetzliche Grundlagen kompakt zusammengefasst.

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Security-Mitarbeiter überwacht Outdoor-Veranstaltung. © Foto: Michael/stock.adobe.com

Sachkundeprüfung nach §34a GewO: Voraussetzungen, Inhalte, Termine und Anmeldung für besondere Bewachungstätigkeiten bei der IHK Ostwestfalen.

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Mann mit Funkgerät vor Metallzaun eines Firmengeländes. © Foto: Viktoriia Kan/stock.adobe.com

Unterrichtung nach §34a GewO: Voraussetzungen, Inhalte, Termine und Anmeldung für Sicherheitspersonal im Bewachungsgewerbe bei der IHK Ostwestfalen.