Erlaubnispflichtige Gewerbe
Bewachungsgewerbe
Wer gewerblich im Bewachungsgewerbe tätig sein möchte – etwa als Sicherheitsdienstleister/in oder Türsteher/in – benötigt eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Diese Seite informiert kompakt über die Voraussetzungen, die Sachkundeprüfung, die Unterrichtung sowie die wichtigsten Schritte zur Anmeldung.
