Ausbildung
Fachkraft für Gastronomie
Fachkräfte für Gastronomie sind die Allrounder im Gastgewerbe. Ob Restaurant, Bar oder Systemgastronomie – sie kümmern sich um Waren, Speisen und Getränke und vor allem um die Gäste.
Für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Gastronomie finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Fachkräfte für Gastronomie arbeiten in Restaurants, Hotels, Bars oder in der Systemgastronomie. Der Ausbildungsbetrieb legt für die Ausbildung einen Schwerpunkt fest. Zur Auswahl stehen Restaurantservice und Systemgastronomie. In dem gewählten Schwerpunkt erwerben die Auszubildenden für etwa vier Monate vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten.
Berufliche Aufgaben
- Warenlieferungen annehmen und prüfen
- Lagerbestände kontrollieren und verwalten
- Zubereitung und Präsentation von Speisen und Getränken unterstützen
- Gasträume dekorieren und Tische eindecken
- Gäste empfangen, bedienen und beraten
- Arbeiten an der Bar oder am Getränkeausschank
Branchen/Betriebe
- Restaurants, Cafés und Bars
- Hotels und Gaststätten
- Betriebe der Systemgastronomie
Die Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie dauert gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Anschlussmöglichkeiten
Nach Abschluss der zweijährigen Ausbildung ist ein Übergang in die dreijährigen Ausbildungsberufe möglich:
Ausbildungsvergütung
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.
Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Information zur Prüfung
Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
- Zeitpunkt: im dritten Ausbildungshalbjahr
- Prüfungsbereich:
- „Wirtschaftsdienst 1. Teil“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 50 %)
- „Wirtschaftsdienst 2. Teil“ (60 Minuten, Arbeitsaufgabe, Gewichtung 50 %)
Der Prüfungsbereich „Wirtschaftsdienst“ besteht aus zwei Teilen, die jeweils mit 50 % gewichtet werden. Die Zwischenprüfung hat allerdings keine Auswirkungen auf die Abschlussnote.
Abschlussprüfung
- Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Produktion und Service“ (Gesamtgewichtung 60 %)
- 1. Teil „Praktische Arbeitsaufgabe” (90 Minuten, praktische Arbeitsaufgabe und situatives Fachgespräch, Gewichtung 70 %)
- 2. Teil „Schriftliche Aufgaben" (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
- „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
- „Produktion und Service“ (Gesamtgewichtung 60 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
