Ausbildung
Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sind Gastgeber aus Leidenschaft. Sie beraten Gäste bei der Auswahl von Speisen und Getränken, servieren professionell und organisieren Veranstaltungen wie Feiern, Bankette oder Firmen-Events – von der Menüplanung bis zur Kostenkalkulation.
Für den Ausbildungsberuf Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie arbeiten in Restaurants, Hotels, Eventlocations und bei Cateringunternehmen. Sie übernehmen sowohl den direkten Gästekontakt als auch organisatorische Aufgaben im Hintergrund.
Berufliche Aufgaben
- Beraten von Gästen bei der Auswahl von Speisen und Getränken
- Servieren, Kassieren und Sicherstellen eines reibungslosen Serviceablaufs
- Mitwirken bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- Erstellen von Menüvorschlägen und Kalkulieren von Kosten
- Einhalten von Hygiene- und Qualitätsstandards
- Mitwirken an Marketingaktionen oder Verkaufsförderung
Besonderheiten
- Zusatzqualifikation „Bar und Wein“: ermöglicht bereits während der Ausbildung eine attraktive Spezialisierung (auch zugänglich für Fachleute für Systemgastronomie und Hotelberufe).
Branchen/Betriebe
- Restaurants und Hotels
- Event- und Veranstaltungsbetriebe
- Cateringunternehmen
- Kreuzfahrtschiffe oder internationale Gastronomiebetriebe
Die Ausbildung zum/zur Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: im vierten Ausbildungshalbjahr
- Prüfungsbereiche:
- „Produktion und Service 1. Teil“ (90 Minuten, praktische Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch, Gewichtung 70 %)
- „Produktion und Service 2. Teil“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
- Gesamtgewichtung Teil 1: 25 %
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
- „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ (240 Minuten praktische Arbeitsaufgabe + 90 Minuten schriftlich, Gewichtung 35 %)
- „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ (10 Minuten Vorbereitung + 20 Minuten Gesprächssimulation, mündlich, Gewichtung 10 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Rückfalloption
Wer die Abschlussprüfung zum Fachmann bzw. zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie nicht besteht, kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen noch den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie erwerben.
Dafür müssen insbesondere die Leistungen aus Teil 1 der Abschlussprüfung sowie die Prüfungsleistungen in den Bereichen „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ die Bestehensanforderungen für die Fachkraft für Gastronomie erfüllen.
Die Rückfalloption ermöglicht damit unter bestimmten Voraussetzungen einen anerkannten Berufsabschluss, auch wenn die Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf nicht bestanden wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
