Ausbildung

Fachmann/-frau für Systemgastronomie

Fachleute für Systemgastronomie sorgen dafür, dass standardisierte Gastronomiekonzepte zuverlässig umgesetzt werden. Sie verbinden praktische Gastronomiekompetenz mit kaufmännischem Know-how und stellen sicher, dass Qualität, Service und Organisation in allen Abläufen stimmen.
Für den Ausbildungsberuf Fachmann/-frau für Systemgastronomie finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet
Fachleute für Systemgastronomie arbeiten in Restaurants, Cafés, Franchiseketten, Betriebskantinen oder in der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind sowohl im direkten Gästekontakt als auch im Management tätig.
Berufliche Aufgaben
  • Beraten und Betreuen von Gästen
  • Erstellen von Rechnungen und Kassieren
  • Festlegen und Überwachen verbindlicher Qualitätsstandards (z. B. Hygiene, Speisenqualität, Gästeservice)
  • Organisieren von Abläufen im Service und in der Produktion
  • Einsetzen von Personal und Planen von Schichten
  • Durchführen von Kostenkontrolle und Marketingmaßnahmen
  • Sicherstellen der reibungslosen Umsetzung des Gastronomiekonzepts
Branchen/Betriebe
  • Systemgastronomie (z. B. Restaurantketten, Franchiseketten)
  • Betriebsgastronomie und Catering
  • Hotels und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
Die Ausbildung zum/zur Fachmann/-frau für Systemgastronomie dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

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Ausbildungsgebühr

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Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
  • Zeitpunkt: im vierten Ausbildungshalbjahr
  • Prüfungsbereiche:
    • „Produktion und Service 1. Teil“ (90 Minuten, praktische Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch, Gewichtung 70 %)
    • „Produktion und Service 2. Teil“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
    • Gesamtgewichtung Teil 1: 25 %
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
  • Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ (90 Minuten, praktische Arbeitsaufgabe mit auftragsbezogenem Fachgespräch, Gewichtung 25 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Rückfalloption
Wer die Abschlussprüfung zum Fachmann bzw. zur Fachfrau für Systemgastronomie nicht besteht, kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen noch den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie erwerben.
Dafür müssen insbesondere die Leistungen aus Teil 1 der Abschlussprüfung sowie die Prüfungsleistungen in den Bereichen „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ die Bestehensanforderungen für die Fachkraft für Gastronomie erfüllen.
Die Rückfalloption ermöglicht damit unter bestimmten Voraussetzungen einen anerkannten Berufsabschluss, auch wenn die Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf nicht bestanden wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.