Stadt und Umland

Nachhaltige Stadtentwicklung (NaS)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt in der EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Grundlage bildet hierfür die NaS-Richtlinie im Land Brandenburg. Im Rahmen von voraussichtlich drei Aufrufen sollen Vorhaben für folgende Themenschwerpunkte identifiziert und ausgewählt werden:
  • Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
  • Ökologische und klimagerechte Entwicklung und Klimaanpassung sowie nachhaltige Mobilitätslösungen
Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Zentrale Orte, aber auch an deren funktional verknüpftes Umland sowie weitere Partner.

Ausbau Erneuerbarer Energien verträglich gestalten - MLUK, MIL und MWAE veröffentlichen Arbeitshilfe für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Brandenburg hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu wirtschaften und zu leben. Dafür braucht es den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Nutzung der Solarenergie durch Photovoltaik (PV) soll bis zum Jahr 2030 auf 18 Gigawatt installierter Leistung anwachsen und bis 2040 auf 33 Gigawatt. Bei der Realisierung dieser Ausbauziele der Energiestrategie 2040 soll ein besonderer Fokus auf der Nutzung von Dächern, Parkplätzen und bereits versiegelten Flächen liegen. Auch PV-Freiflächenanlagen und damit einhergehende Doppelnutzungskonzepte sind zum Erreichen der Ziele essenziell. Die Planungshoheit liegt hier bei den Kommunen. Um sie bei der Bauleitplanung für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu unterstützen, haben das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst und sowohl Positiv- als auch Ausschlusskriterien als Orientierungsrahmen für die Kommunen benannt. Die Arbeitshilfe hier.

Publikation zur „Kommunalen Wärmeplanung in Kommunen“

Fast die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme. Daher ist die Umsetzung der Wärmewende – also die Erzeugung von Wärme durch erneuerbare Energien – von großer Bedeutung für den Klimaschutz und um das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Kommunen können und müssen hier einen wichtigen Beitrag leisten, auch vor dem Hintergrund, dass Wärme nur begrenzt transportfähig ist und die Erzeugung erneuerbarer Energien lokal erfolgt. Das Impulspapier „Kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – Antworten auf 10 wichtige Fragen“ des Arbeitskreises Kommunaler Klimaschutz (AKK) zeigt auf, warum und wie insbesondere kleine Kommunen die Wärmewende vor Ort als Chance sehen und ergreifen sollten. Systematisch erläutert es Praktiker*innen vor Ort die notwendigen Abwägungen und Schritte auf dem Weg zur Wärmeplanung und bietet überzeugende Hinweise und Argumente mit Blick auf Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Hier gelangen Sie zur Publikation.

Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

Werden Gewerbegebiete in Bebauungsplänen dargestellt, dann haben sie immer dieselbe Farbe: grau. Diese Farbgebung passt zu dem Bild, das von Gewerbegebieten verbreitet ist. Eine naturnahe Gestaltung eines Firmengeländes bedeutet nicht zwangsläufig eine Einschränkung der Funktionsflächen. Sicher gibt es auch an einem Unternehmensstandort asphaltierte Bereiche wie zum Beispiel Abstandsflächen oder Randbereiche, die selten bis nie genutzt werden. Andere Bereiche könnten womöglich einfach wieder mal neu gestaltet werden. Ideen zur möglichen Nutzung solcher Flächen zum Wohle der Natur und des Unternehmens bietet die Broschüre „Wirtschafts- Grün - Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen“ der IHK zu Dortmund.