Stadt und Umland
Gemeinsam gegen Leerstand: Neuer Förderaufruf für Modellregionen gestartet
In vielen ländlichen und insbesondere strukturschwachen Regionen stehen – auch infolge des demografischen Wandels – vielerorts Gebäude leer. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Ortsbild aus, sondern hat weitreichende gesellschaftliche, wirtschaftliche und städtebauliche Folgen. Vor diesem Hintergrund zielt die Förderinitiative „Gemeinsam gegen Leerstand“ darauf ab, bis zu 13 Modellregionen in die Lage zu versetzen, bedarfsgerechte Strategien zum Umgang mit Leerstand zu erarbeiten.
Der Aufruf richtet sich an Kreise, regionale Planungs- und Zweckverbände, Landes- und Stadtentwicklungsgesellschaften, LEADER-Aktionsgruppen, Träger der Regionalplanung sowie interkommunale Kooperationen. Gefördert werden Projekte in ländlichen Räumen mit hoher Leerstandsquote und deutlich rückläufiger Bevölkerungsprognose bis 2045. Alle Details zum Verfahren, zur Fördergebietskulisse, zu Fristen, Downloads und Ansprechpartnern finden Sie auf der Übersichtsseite zum Förderaufruf „Gemeinsam gegen Leerstand“.
Der Aufruf richtet sich an Kreise, regionale Planungs- und Zweckverbände, Landes- und Stadtentwicklungsgesellschaften, LEADER-Aktionsgruppen, Träger der Regionalplanung sowie interkommunale Kooperationen. Gefördert werden Projekte in ländlichen Räumen mit hoher Leerstandsquote und deutlich rückläufiger Bevölkerungsprognose bis 2045. Alle Details zum Verfahren, zur Fördergebietskulisse, zu Fristen, Downloads und Ansprechpartnern finden Sie auf der Übersichtsseite zum Förderaufruf „Gemeinsam gegen Leerstand“.
Nachhaltige Stadtentwicklung (NaS)
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt in der EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Grundlage bildet hierfür die NaS-Richtlinie im Land Brandenburg. Im Rahmen von voraussichtlich drei Aufrufen sollen Vorhaben für folgende Themenschwerpunkte identifiziert und ausgewählt werden:
- Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
- Ökologische und klimagerechte Entwicklung und Klimaanpassung sowie nachhaltige Mobilitätslösungen
Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Zentrale Orte, aber auch an deren funktional verknüpftes Umland sowie weitere Partner.
Ausbau Erneuerbarer Energien verträglich gestalten
Arbeitshilfe für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Brandenburg hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu wirtschaften und zu leben. Dafür braucht es den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Nutzung der Solarenergie durch Photovoltaik (PV) soll bis zum Jahr 2030 auf 18 Gigawatt installierter Leistung anwachsen und bis 2040 auf 33 Gigawatt. Bei der Realisierung dieser Ausbauziele der Energiestrategie 2040 soll ein besonderer Fokus auf der Nutzung von Dächern, Parkplätzen und bereits versiegelten Flächen liegen. Auch PV-Freiflächenanlagen und damit einhergehende Doppelnutzungskonzepte sind zum Erreichen der Ziele essenziell. Die Planungshoheit liegt hier bei den Kommunen.
Um sie bei der Bauleitplanung für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu unterstützen, haben das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst und sowohl Positiv- als auch Ausschlusskriterien als Orientierungsrahmen für die Kommunen benannt. Die Arbeitshilfe hier.
Um sie bei der Bauleitplanung für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu unterstützen, haben das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst und sowohl Positiv- als auch Ausschlusskriterien als Orientierungsrahmen für die Kommunen benannt. Die Arbeitshilfe hier.
