Raumordnung und Regionalplanung

Investitionsvorhaben, wie Verkehrsinfrastruktur oder der Ausbau von Erneuerbaren Energien haben in der Regel raumordnerische Wirkungen. Als Vertreter der regionalen Wirtschaft hat die IHK ausgewogen die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft in die raumordnerischen Beurteilungen einzubringen. Dies geschieht in der Regel auf der Grundlage von Konsultationen betroffener Mitgliedsunternehmen und Investoren. Die IHK gibt zu den Vorhaben Stellungnahmen gegenüber der Verfahren führenden Behörde (Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg) ab.
Das wirtschaftliche Gesamtinteresse wie auch die übergreifenden Standortfaktoren müssen für die IHK Vorrang haben. Deshalb kann eine Meinungsäußerung der IHK nicht immer die Individualinteressen einzelner Mitgliedsunternehmen wiedergeben. Wichtig ist aber, dass betroffene Unternehmen die IHK mit ihren Standpunkten vertraut machen und ihre Interessen einbringen.
Planungsgemeinschaften im Norden und Süden des IHK-Bezirkes
Im Bundesland Brandenburg werden neben Landesentwicklungsplänen auch Regionalpläne aufgestellt. Die Regionalplanung erfolgt durch regionalen Planungsgemeinschaften. Ihre Vertreter sind Kommunen und Abgeordnete der politischen Parteien. Im Bezirk der IHK Ostbrandenburg arbeiten die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim, mit Sitz in Eberswalde, und die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree mit Sitz in Fürstenwalde/Spree.
Die Industrie- und Handelskammer nimmt an den Tagungen beider Regionaler Planungsgemeinschaften mit beratender Stimme teil und besetzt thematisch Arbeitsgruppen. Ziel der Mitwirkung ist es, regionale Entwicklungsziele aus der Sicht der Wirtschaft und ihren Rahmenbedingungen zu begleiten. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Ziele der Flächennutzung, der Ausbau der Infrastruktur oder die wirtschaftliche Entwicklung im Kontext zur Natur- und Umweltschutzpolitik.