Ländliche Neuordnung

Die Ländliche Neuordnung - Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - leistet als gesetzliche Pflichtaufgabe und als Instrument zur Umsetzung der integrierten ländlichen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft und trägt wesentlich zur Erhöhung der Umwelt- und der Lebensqualität im ländlichen Raum bei.

Verfahren der Ländlichen Neuordnung werden zudem eingesetzt, um:

  • Landnutzungskonflikte zu lösen, das können konkurrierende Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche sein; zum Beispiel Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerentwicklung, Infrastrukturvorhaben,
  • die Verteilung des Landverlustes bei umfangreicher Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke im Rahmen öffentlicher Großbauvorhaben zu ermöglichen,
  • landeskulturelle Nachteile zu beseitigen (zum Beispiel Zerschneidung von Flächen durch Wegtrassierung),
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt zu unterstützen,
  • den Grund und Boden der Braunkohlefolgelandschaften neu zu ordnen und damit Entwicklungen und Investitionen im Ländlichen Raum zu fördern,
  • getrenntes Gebäude- und Bodeneigentum zusammenzuführen (Schaffung konformer Rechtsverhältnisse nach Bürgerlichem Gesetzubuch).

Verbesserung der Agrarstruktur, Umwelt und Lebensqualität

War die Aufgabe in den ersten Jahrzehnten nach Inkrafttreten des Flurbereinigungsgesetzes die Förderung der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion durch optimale Zusammenlegung, so hat die Flurbereinigung heute dafür zu sorgen, dass die vielschichtigen flächenbezogenen Interessen im ländlichen Raum durch eine sinnvolle Bodenordnung ausgeglichen werden. Die enge Verbindung zwischen Agrarstrukturverbesserung, Landschaftspflege und der ökologischen Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes ordnend zu regeln ist dabei die Hauptaufgabe.
Bodenordnung ist auch zukünftig ein wichtiges Gestaltungsinstrument im ländlichen Raum. Sie bietet eine wichtige Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen auch in peripheren Regionen des Landes.
Die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg wird als Träger Öffentlicher Belange über die Verfahren informiert und um entsprechende Stellungnahme gebeten. Wir informieren Sie auf der Seite Aktuelle Planungen.