Aktuelle Bauleitplanungen

Die Bauleitplanung regelt im Unterschied zum Bauordnungsrecht die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden. Sie legt also fest, ob und in welchem Ausmaß oder unter welchen Voraussetzungen ihr Grundstück bebaut werden darf. Damit regelt sie auch, ob eine gewerbliche Nutzung möglich ist.
Sie finden hier eine Auswahl von Planverfahren, bei denen die IHK Ostbrandenburg im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgeben darf. Verlinkungen zu den Beteiligungsplattformen einzelner Kommunen sind im Fließtext oder unter Weitere Informationen hinterlegt. Das Datum gibt den Abgabetermin einer Stellungnahme der IHK Ostbrandenburg an den jeweiligen Verfahrensträger bekannt. (Dieser Termin kann von der Einwendungsfrist direkt Betroffener abweichen.)
Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen oder Hinweisen.

Frankfurt (Oder)

  • Der Vorhabenträger plant die Umnutzung und Erschließung einer Fläche als Wohnungsbaustandort für die Errichtung von ca. 15 Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten im Ortsteil Markendorf. Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes BP-17-002 „Am Wiesengrund“ und wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Da eine reine Wohnnutzung in einem festgesetzten Gewerbegebiet planungsrechtlich unzulässig ist, soll das geplante Wohnen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden. (16. Mai 2025)

Landkreis Märkisch Oderland

Landkreis Oder-Spree

  • Die vorliegende Planung sieht die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO vor. Wesentliche Auswirkungen der Planung sind: - Steuerung der Flächennutzung i. S. einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - Regulierung der Nutzungen innerhalb des Plangebietes und damit verbunden Sicherung allgemeiner Anforderungen an gesundes Wohnen, - Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und Sicherung grünordnerische Maßnahmen, die sich aus der Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung ergeben. (6. Juni 2025)
  • Flächennutzungsplan der Gemeinde Grünheide (Mark)

    Die Gemeinden Grünheide (Mark) und Spreenhagen stellen auf der Grundlage der beschlossenen Kooperationsvereinbarung einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nach § 204 BauGB auf. Dieser wird in zwei, sich jeweils auf die Gemeinde beziehenden Dokumenten, dargestellt. Die Darstellungen sind miteinander abgestimmt. Der Landschaftsplan wird parallel zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Grünheide (Mark) aufgestellt. (17. Juni 2025)
  • Bebaungsplan „Bahnhofsvorplatz“ 6. Änderung und 7. Änderung des Flächennutzungdplanes der Gemeinde Wendisch Rietz

    Die bislang von der Gemeinde Wendisch Rietz verfolgten Ziele zur Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion im Umfeld des Bahnhofs, d. h. die Nutzbarmachung der Freiflächen als Parkanlage, als Ort des jährlichen Motorradtreffens sowie für den Fahrrad- und Skatertourismus, Flächen für einen Aussichtsturm sowie für einen Kleinkunst-Veranstaltungsort einschließlich Holzwerkstatt und Wohnhaus sowie Nebenanlagen (insbesondere Stellplätze), konnten seit Inkrafttreten des B-Plans nicht umgesetzt werden. Heute stehen die Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plans den seitdem weiterentwickelten Zielen der Gemeinde u. a. der Notwendigkeit der Verortung einer Rettungswache und des Bauhofs entgegen.
    Mit der 6. Änderung des B-Plans soll diesen veränderten Zielsetzungen Rechnung getragen werden und auch der Flächnutzungsplan angepasst werden. (14. Juli 2025)
Planfeststellungsverfahren
Flurbereinigungsverfahren
Sonstiges