Aktuelle Bauleitplanungen

Die Bauleitplanung regelt im Unterschied zum Bauordnungsrecht die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden. Sie legt also fest, ob und in welchem Ausmaß oder unter welchen Voraussetzungen ihr Grundstück bebaut werden darf. Damit regelt sie auch, ob eine gewerbliche Nutzung möglich ist. 
Sie finden hier eine Auswahl von Planverfahren, bei denen die IHK Ostbrandenburg im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgeben darf. Verlinkungen zu den Beteiligungsplattformen einzelner Kommunen  sind im Fließtext oder unter Weitere Informationen hinterlegt. Das Datum gibt den Abgabetermin einer Stellungnahme der IHK Ostbrandenburg an den jeweiligen Verfahrensträger bekannt. (Dieser Termin kann von der Einwendungsfrist direkt Betroffener abweichen.) Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen oder Hinweisen.

Landkreis Barnim / Gemeinde Ahrensfelde

Mit dem Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche plant die Gemeinde eine Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus Wohnnutzungen, mit dem Wohnen verträgliche Büro- und Gewerbenutzungen sowie Pflegeeinrichtungen und ein Ärztehaus auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee zu ermöglichen. ( 22. September 2023)

Landkreis Barnim / Stadt Werneuchen

Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Tiefensee“ der Stadt Werneuchen Geplant ist die Errichtung großflächiger Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf bisher intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Flächen sowie brachliegenden Ackerflächen unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten am Standort. Dabei wird der überwiegende Teil des Geltungsbereichs als sonstiges Sondergebiet Photovoltaik (SO-PV) festgesetzt. (24. September 2023)

Landkreis Märkisch-Oderland / Gemeinde Lietzen

Bebauungsplan „Energiepark Komturei Lietzen” um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Dabei sollen in zwei Teilbereichen, westlich der Ortslage Lietzen Nord (Teilbereich 2 – West) und östlich der Ortslage Lietzen (Teilbereich 1 – Ost), auf derzeit intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Flächen sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) festgesetzt werden. (22. September 2023) 

Landkreis Oder-Spree / Gemeinde Grünheide

Für den vorhandenen Gewerbestandort besteht grundsätzlich Baurecht nach § 34 BauGB. Eine umfassende Neuordnung der Nutzungen und der Erschließung kann jedoch nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplans gewährleistet und planungsrechtlich gesichert werden. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Planung umfänglich untersucht, mögliche Konflikte aufgezeigt und durch Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert. Das Plangebiet ist im zentralen Bereich durch die vorhandene gewerbliche Nutzung der ECE-Liegenschaft (ehemaliges NVA- bzw. MDSG-Gelände) geprägt.

Die baulichen Anlagen auf dem Gelände sowie die innere verkehrliche Erschließung stammen aus der Zeit der 1960er bis 1980er Jahre. Der überwiegende Teil der gewerblich genutzten Gebäude sind eingeschossige Kaltlagerhallen mit sehr einfacher baulicher und technischer Ausstattung. Die Gebäude sind zudem überwiegend in sanierungsbedürftigem Zustand. Die Hallen sind an unterschiedliche Nutzer vermietet und die Dachflächen werden überwiegend für die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen genutzt. An der Einfahrt des Geländes befindet sich auch ein zweigeschossiges Bürogebäude in Plattenbauweise. Das Gelände ist eingezäunt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Zufahrt wird durch eine Schrankenanlage an der Einfahrt von der L 385 reguliert. (4. Oktober 2023)

Landkreis Oder-Spree / Amt Brieskow-Finkenheerd

Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Vogelsang“ der Gemeinde Vogelsang und 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vogelsang Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 (20. Oktober 2023)

Landkreis Uckermark / Stadt Lychen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Verfahren über die 5. Änderung des FNP der Stadt Lychen im Zeitraum vom 25.09. bis einschließlich 27.10.2023. Die Beteiligungsunterlagen sind im Internet auf der Homepage der Stadt Lychen, www.lychen.de unter dem Pfad Rathaus/Verwaltung-Bauleitplanung veröffentlicht worden.
Planfeststellungsverfahren
Flurbereinigungsverfahren 
Zur Zeit liegen uns keine Verfahren vor.
Sonstiges

Entwurf 2023 des Integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim

Der Geltungsbereich des Integrierten Regionalplans umfasst die Gebiete der Landkreise Uckermark und Barnim mit ihren kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden. Der Entwurf 2023 beinhaltet zeichnerische und textliche Festlegungen zu den Themen Gewerbestandorte, Rohstoffsicherung und -gewinnung, Tourismus, Siedlungsentwicklung, Verkehr und Mobilität, Freiraumverbund, Klima und erneuerbare Energien sowie regionale Kooperation.
Die öffentliche Auslegung findet im Zeitraum vom 31. Juli 2023 bis zum 2. Oktober 2023 statt.

4. Stufe der Lärmaktionsplanung Gemeinde Panketal

Die Gemeinde Panketal beabsichtigt im Zuge der vierten Stufe ihre bestehende Lärmaktionsplanung der dritten Stufe fortzuschreiben. Die Gemeinde ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a) verpflichtet. Gemäß der strategischen Lärmkartierung umfasst das Pflichtnetz in der Gemeinde Panketal folgende Straßen(-abschnitte):
• die Bundesautobahn (BAB) A 10
• die BAB 11
• die Landesstraße (L) 200 südlich des Knotenpunkts Dorfstraße (L 200) / Bucher Chaussee (L 313) - Birkholzer Chaussee (L 313) in der Ortsmitte Schwanebecks

Darüber hinaus werden gemäß Leistungsbeschreibung auch nicht kartierungspflichtige Straßen
bzw. Straßenabschnitte hinsichtlich ihrer Lärmeinwirkung auf umliegende Wohnbebauung zusätzlich mitbetrachtet, um weitere Betroffenheitsschwerpunkte zu identifzieren. Im Kartierungsmodell enthalten sind:
• die L 200 nördlich der L 313 (Dorfstraße in Schwanebeck, Bernauer Chaussee) mit dem gewünschten Untersuchungsschwerpunkt im Bereich des Dorfes Schwanebeck,
• die L 313 (Bucher Chaussee, Birkholzer Chaussee) - untersucht wird der Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze zu Berlin und dem Fachmarktzentrum
• L 314 zwischen der Gemeindegrenze zu Bernau bei Berlin im Nordosten und der Gemeindegrenze
zu Berlin im Südwesten (Bernauer Straße, Alt Zepernick, Bucher Straße)                
Von Bedeutung für die Lärmaktionsplanung sind dabei die Abschnitte, in deren Umfeld sich Wohnbebauung befindet, weshalb der Fokus der Lärmaktionsplanung auf den Bundesautobahnen, der L 314 und der L 200 liegen wird. Darüber hinaus werden die Hobrechtsfelder Dorfstraße, die Schönower Straße, die Birkholzer Straße und der Lindenberger Weg nachkartiert, um auch für diese die Betroffenheit durch Umgebungslärm ermitteln zu können. (8. November 2023)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 6.11.2023 bis 7.12.2023.