Steuerhebesätze

Die sogenannten Steuerhebesätze sind im Gemeindesteuerrecht zur Ermittlung der Steuerschuld verankert. Sie sind bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer vorgesehen. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden in den Haushaltssatzungen der Kommunen für ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) festgelegt.
Die Kommunen sind dazu angehalten, ihre Haushaltssatzungen bis Juni des laufenden Jahres zu verabschieden. Die Hebesätze treten dann jeweils zum 1. Januar eines Jahres in Kraft und können sich, je nach Satzungsbeschuss, auch rückwirkend im Kalenderjahr ändern.
Eine Auswahl der Steuerhebesätze in Deutschland (über 20.000 Einwohner) finden Sie hier. Einen kartenbasierten Überblick über die Steuerhebesätze aller Kommunen in Ostbrandenburg steht in unserem Strukturdatenatlas zur Verfügung.