Flugplätze und Luftverkehr

Entwicklung regionaler Flugplätze zulassen – Impulse für den ländlichen Raum setzen!

Flugplätze in Brandenburg bieten bereits heute vielfältige Arten der Nutzung. So können sie unter anderem für Rettungsflüge und Organtransporte genutzt werden, über ihre Rolle als Flugplätze hinaus Möglichkeiten zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe eröffnen und damit insbesondere den ländlichen Raum stärken. Darum setzt sich die IHK für die Sicherung der Standorte der Landeplätze ein.
Voraussetzung für jeden wirtschaftlichen Betrieb sind verlässliche Bedingungen. Lange genug haben die regionalen Flug- und Landeplätze um ihr Überleben bangen müssen. Zwischenlösungen haben dafür Sorge getragen, dass es gelingt, zu überleben.
Seit 1. Juli 2019 gilt nun der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR). Er schränkt neben dem Verkehrsflughafen BER die bestehenden Verkehrslandeplätzen der Region ein. Linien- und Pauschalreiseverkehr bis zu 14.000 Kilogramm, Frachtflugverkehr (ohne Linienflüge), Schulungs- und Trainingsflüge, Werkverkehre angesiedelter Unternehmen, Sport- und Privatflugverkehr sowie gewerbliche Verkehre der sonstigen Allgemeinen Luftfahrt sind jedoch zulässig.

Deshalb fordert die IHK Ostbrandenburg:

Genehmigungsverfahren forcieren
Jetzt sind Genehmigungs- und Verwaltungsbehörden zu sensibilisieren, Genehmigungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu beschleunigen und abzuschließen. Regelmäßig sind das im Rahmen des Betreibens eines Flug- und Landeplatzes die Genehmigungen, beispielsweise zum Instrumenten- oder GPS-Anflugverfahren. Die entsprechenden Zulassungen eröffnen den Betreibern eine ganze Reihe von zusätzlichen Optionen.
Sicherheit bieten
Auch der Flugbetrieb selbst gewinnt durch satellitengeführte Flugverfahren an Sicherheit und Verlässlichkeit (u.a. schlechtem Wetter). Unternehmen und Betreiber der Standorte regionaler Landeplätze profitieren von einer entsprechenden Planungssicherheit. Die raumordnerischen Belange der Flugplätze, wie die erforderlichen Planungszonen der Siedlungsbeschränkung müssen jetzt in den Regionalplänen verankert werden.
Perspektiven finden
Das Land Brandenburg ist aufgefordert, für den Bedarfsfall (u.a. Nachtflugverbot, Havarien) regionale Flugplätze als Ausweichlandeplätze zu definieren und vorzuhalten sowie eine Evaluation der möglichen Kapazitäten nach der Eröffnung des BER auch für den Linien- und Pauschalreiseverkehr durchzuführen, mit der Option die regionalen Flugplätze einzubeziehen.
Strukturen nutzen
Die vorhandenen Flugplätze in Brandenburg sind ein wichtiger Teil der Infrastruktur auf dem Lande. Sie sind weiter zu entwickeln und zu sichern. 
Im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (Grundsatz 4.3 Ländliche Räume) ist dazu folgende Textpassage zu finden: “Die ländlichen Räume sollen so gesichert und weiterentwickelt werden, dass sie einen attraktiven und eigenständigen Lebens- und Wirtschaftsraum bilden”.