"Energieeffizienz in der Wirtschaft": Förderrichtlinie erneuert

Seit 1. November 2021 können Unternehmen für Energie- und Ressourceneffizienzprojekte zwei Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft nutzen. Beide Förderrichtlinien sind an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele ausgerichtet. Es wurden Förderbedingungen vor allem für Klein- und mittelständische Unternehmen verbessert.
Ziel der Zuschussförderung ist es, Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige zu unterstützen.
Die einzelnen Fördermöglichkeiten sind in vier Module aufgeteilt. Nachfolgend werden einige Beispiele aufgezeigt. Weitere Hinweise gibt auch das Merkblatt zum Förderprogramm und weitere Hinweise auf der BAFA-Interentseite.

Modul 1: Querschnitttechnologien (Einzelmaßnahmen)

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus einem wärmeführenden Abwasser- oder Prozesswasserstrom,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
  • Frequenzumrichter.

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen,
  • Biomasse-Anlagen,
  • Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Energiequellen nach Art. 2 Abs. 110 AGVO als Wärmereservoir nutzen,
  • KWK-Anlagen basierend auf den o. g. Technologien.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

  • Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen und dessen Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Erwerb und Installation von Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte 
  • Verkabelung der geförderten Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung;
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.
Die investiven Maßnahmen müssen kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein und dürfen keine Lock-In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien bedeuten.