Merkblatt zu Energieaudits
Zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele haben die EU und Deutschland Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart. Unternehmen sowie Personen, die Energieaudits durchführen, soll die Anwendung des Gesetzes mit einem Merkblatt erleichtert werden.
© RGtimeline - Getty Images/iStockphoto
Warum ist ein Energieaudit für “NichtKMUs” Pflicht?
Große Unternehmen und deren verbundene Unternehmen sind nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen EDL-G zu einem alle vier Jahre stattfindenden Energieaudit verpflichtet. Die Meldepflicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ebenfalls notwendig.
Seit November 2020 stellt die BAFA ein
aktualisiertes Merkblatt zur Verfügung.
Das “Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs” wurde ebenfalls ergänzt.
Das “Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs” wurde ebenfalls ergänzt.
Weitere Unterstützung duch lokale Energieeffizienz-Netzwerke
Zum systematischen und zielgerichteten Erfahrungsaustausch kann es zudem förderlich sein, sich untereinander zu vernetzen, etwa im Rahmen der „Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“. In den letzten beiden Jahren sind 3 Energieeffizeinznetzwerke in der Region Ostbrandenburg entstanden. Die IHK Ostbrandenburg unterstützt weiterhin bei der Bildung von Energieeffizienznetzwerken.
Bei Interesse bitten wir um eine Meldung an
jankowsky@ihk-ostbrandenburg.de.
Weitere Informationen unter www.eti-brandenburg.de.
Weitere Informationen unter www.eti-brandenburg.de.