Merkblatt zu Energieaudits

Zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele haben die EU und Deutschland Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart. Für Unternehmen sowie Personen, die Energieaudit nach EDL-G durchführen sowie Energie- & Umweltmanagementsysteme nach EnEfG begleiten, stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Merkblätter zur Verfügung.

Warum ist ein Energieaudit, EMS oder EMAS für “NichtKMUs” Pflicht?

Energieintensive Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr sind nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) einzuführen und zu betreiben.
Alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.

Weitere Unterstützung duch lokale Energieeffizienz-Netzwerke

Zum systematischen und zielgerichteten Erfahrungsaustausch kann es zudem förderlich sein, sich untereinander zu vernetzen, etwa im Rahmen der „Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“. In den letzten beiden Jahren sind 6 Energieeffizeinznetzwerke in der Region Ostbrandenburg entstanden. Die IHK Ostbrandenburg unterstützt weiterhin bei der Bildung von Energieeffizienznetzwerken.
Bei Interesse bitten wir um eine Meldung an jankowsky@ihk-ostbrandenburg.de.
Weitere Informationen unter www.eti-brandenburg.de.