Auswirkungen der CO2-Bepreisung nach dem BEHG
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das “Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen” / Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO
2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl beschlossen.
Jedes Unternehmen, welches diese Brennstoffe einsetzt wird ab 2021 mit einer Preissteigerung von 25 Euro je Tonne CO
2 betroffen sein. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Danach setzt ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO
2 ein.
Überblick über die Preiseffekte der CO2-Bepreisung auf Hauptbrennstoffe
Energieträger
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
2025
Mindestpreis 2026 |
Höchstpreis
2026 |
CO2-Preis in
Euro pro Tonne |
25
|
30
|
35
|
45
|
55
|
Korridor
55-65 |
Heizöl (leicht) in ct/l
|
6,5
|
7,7
|
9,0
|
11,6
|
14,2
|
16,8
|
Erdgas in in ct/kWh
|
0,5
|
0,6
|
0,7
|
0,9
|
1,1
|
1,3
|
Diesel in in ct/l
|
6,5
|
7,7
|
9,0
|
11,6
|
14,2
|
16,8
|
Benzin in in ct/l
|
5,6
|
6,7
|
7,8
|
10,1
|
12,3
|
14,5
|
Nicht jedes Unternehmen muss die entsprechenden Zertifikate erwerben, jedoch werden diese auf die Energiepreise umgelegt. Eine Doppelbesteuerung zum EU-ETS-Verfahren soll ausgeschlossen werden und mögliche Kompensation sollen in Härtefällen wirken. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen teilweise in die Finanzierung der EEG-Umlage fließen und so den Strompreis senken. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es aber noch nicht.
Wie sich die CO2-Berpreisung auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem
CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Über die geplante Ausgestaltung des
Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK.