Auswirkungen der CO2-Bepreisung nach dem BEHG

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das “Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen” / Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO 2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl beschlossen.
Jedes Unternehmen, welches diese Brennstoffe einsetzt wird ab 2021 mit einer Preissteigerung von 25 Euro je Tonne CO 2 betroffen sein. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Danach setzt ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO 2 ein.
Überblick über die Preiseffekte der CO2-Bepreisung auf Hauptbrennstoffe
Energieträger
2021
2022
2023
2024
2025
Mindestpreis
2026
Höchstpreis
2026
CO2-Preis in
Euro pro Tonne
25
30
35
45
55
Korridor
55-65
Heizöl (leicht) in ct/l
6,5
7,7
9,0
11,6
14,2
16,8
Erdgas in in ct/kWh
0,5
0,6
0,7
0,9
1,1
1,3
Diesel in in ct/l
6,5
7,7
9,0
11,6
14,2
16,8
Benzin in in ct/l
5,6
6,7
7,8
10,1
12,3
14,5
Nicht jedes Unternehmen muss die entsprechenden Zertifikate erwerben, jedoch werden diese auf die Energiepreise umgelegt. Eine Doppelbesteuerung zum EU-ETS-Verfahren soll ausgeschlossen werden und mögliche Kompensation sollen in Härtefällen wirken. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen teilweise in die Finanzierung der EEG-Umlage fließen und so den Strompreis senken. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es aber noch nicht.
Wie sich die CO2-Berpreisung auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK.