Auswirkungen der CO2-Bepreisung nach dem BEHG

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das “Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen” / Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl beschlossen.
Jedes Unternehmen, welches diese Brennstoffe einsetzt wird ab 2021 mit einer Preissteigerung von 25 Euro je Tonne CO2 betroffen sein. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Danach setzt ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2 ein.
Überblick über die Preiseffekte der CO2-Bepreisung auf Hauptbrennstoffe
Energieträger
2021
2022
2023
2024
2025
Mindestpreis
2026
Höchstpreis
2026
CO2-Preis in
Euro pro Tonne
25
30
35
45
55
Korridor
55-65
Heizöl (leicht) in ct/l
6,5
7,7
9,0
11,6
14,2
16,8
Erdgas in in ct/kWh
0,5
0,6
0,7
0,9
1,1
1,3
Diesel in in ct/l
6,5
7,7
9,0
11,6
14,2
16,8
Benzin in in ct/l
5,6
6,7
7,8
10,1
12,3
14,5
Nicht jedes Unternehmen muss die entsprechenden Zertifikate erwerben, jedoch werden diese auf die Energiepreise umgelegt. Eine Doppelbesteuerung zum EU-ETS-Verfahren soll ausgeschlossen werden und mögliche Kompensation sollen in Härtefällen wirken. Mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wird der Klima- und Trans­formations­fonds (KTF) der Bundes­regierung für Investitionen in die Dekarbonisierung gestärkt. Aus dem KTF werden viele Förderprogramme des Bundes für die Gebäude- und Verkehrswende gespeist (siehe Übersicht beim BMDV).
Wie sich die CO2-Berpreisung auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK.