Prüfungsablauf Versicherungsfachmann/-fachfrau

Prüfung Versicherungsfachmann/-fachfrau
nach 34d GeWO

1. Ablauf der Sachkundeprüfung

1.1 Schriftlicher Prüfungsteil

Der schriftliche Prüfungsteil findet EDV-gestützt am Bildschirm statt. Alle Prüfungsteilnehmer müssen die gleichen praxisbezogenen Aufgaben lösen. Der Proximus 4 gilt als einheitliches Bedingungswerk für den schriftlichen Prüfungsteil! Proximus 4 ist aber kein zulässiges Hilfsmittel in der Prüfung. Im Rahmen der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK“ werden die Prüfungsfragen ab 1. Juli 2019 auf Grundlage von Proximus 4 gestellt. (Achtung: Ab dem 01.07.2023 gilt Proximus 5 als prüfungsrelevant)

Vor der schriftlichen Prüfung

  • Im schriftlichen Prüfungsteil finden Sie am Prüfungsplatz einen eingeschalteten Computer vor, der einen Begrüßungsbildschirm zeigt. Nach Aufforderung durch die Prüfungsaufsicht gelangen Sie in die Anmeldemaske. Dort melden Sie sich zur Prüfung an. Hierzu benötigen Sie unbedingt Ihre Prüfungs-Nummer und Ihren persönlichen Freischaltcode. Beides finden Sie in Ihrer Einladung zur Prüfung. Bitte bringen Sie die Einladung deshalb unbedingt zur Prüfung mit!
     
  • Anschließend können Sie sich auf speziellen Informationsseiten mit der Bedienung der Prüfung vertraut machen. Hierfür haben Sie 10 Minuten Zeit, die nicht auf die Prüfungszeit angerechnet wird.

Während der schriftlichen Prüfung

Der schriftliche Prüfungsteil Versicherungsfachmann/-fachfrau IHK findet in zwei Teilen statt und hat die folgende Einteilung:
Teil I (90 Minuten)
  • Sachgebiet A
 – Private Vorsorge durch Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung
– Gesetzliche Rentenversicherung
– Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)
  • Sachgebiet B
– Unfallversicherung
– Krankenversicherung/Pflegeversicherung

Sachgebiet C
            – Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung
Pause
Teil II (70 Minuten)
  • Sachgebiet D
– Verbundene Gebäudeversicherung
– Verbundene Hausratversicherung

  • Sachgebiet E

    – Haftpflichtversicherung
– Kraftfahrtversicherung
– Rechtsschutzversicherung

Nach der schriftlichen Prüfung

Sie erhalten nach Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils eine Mitteilung über Ihr vorläufiges Prüfungsergebnis sowie die Uhrzeit für den praktischen Prüfungsteil. Bitte bringen Sie diese Mitteilung zu Ihrem praktischen Prüfungsteil mit.

1.2 Praktischer Prüfungsteil

Im praktischen Prüfungsteil können Sie zwischen zwei Sachgebieten wählen. Die Inhalte der einzelnen Versicherungsarten ergeben sich aus der Zusammenstellung für den schriftlichen Prüfungsteil.

Vorsorge
  • Lebensversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
Sach- und Vermögensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
Vor der praktischen Prüfung
  • Sie erhalten von Ihrem Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe, zu der Sie im Rollenspiel mit Ihrem „Prüferkunden“ ein Gespräch führen. Sie sollen dabei Ihre Verkaufs- und Beratungsunterlagen benutzen. Die vorgegebene Prüfungszeit (20 Minuten) führt dazu, dass in der Regel ein Ausschnitt aus einem Beratungsgespräch erfolgen wird.
  • Der praktische Prüfungsteil wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Bitte bringen Sie als Hilfsmittel Ihre Beratungsunterlagen und einen netzunabhängigen Taschenrechner mit.
  • Als technische Hilfsmittel dürfen Notebooks, Tablets oder Laptops (nur im Offline-Modus) mit einer standardisierten, qualitätsgeprüften Beratungssoftware eingesetzt werden, deren Display über eine Mindestgröße von 12 Zoll in der Diagonale verfügt. Die Geräte müssen auf dem Tisch so aufgestellt werden, dass dem Prüferkunden Einblick auf den Bildschirm gewährt werden kann.
  • Laptop/Notebook/Tablet müssen zu Beginn der Prüfung voll einsatzfähig sein, die Gesprächsführung darf auch bei komplexen Dateneingaben und Rechenprozessen nicht abreißen.
  • Die Risiken, die mit dem Einsatz technischer Hilfsmittel in der Prüfung verbunden sind, trägt der Prüfling. Programmabsturz ist ein solches Risiko, über das sich ein Prüfling im Klaren sein muss. Der Prüfling muss bei einem Programmabsturz das Prüfungsgespräch fortsetzen. Es kann keine Pause oder Wiederholung gewährt werden. Dies entspricht auch den realen Gegebenheiten im Beratungsgespräch.
  • Falls der Prüfling Laptop/ Notebook/ Tablet nutzt, muss sichergestellt sein, dass das Beratungsgespräch am Ende der Prüfung auf einem USB-Stick gespeichert werden kann, den der Prüferkunde dabei hat. Andernfalls kann eine Wiederholung der Prüfung notwendig werden.
  • Beachten Sie, dass die Qualität Ihrer Beratung und nicht die Qualität Ihrer Beratungssoftware bewertet wird.

Nach der praktischen Prüfung

Nach Abschluss des praktischen Prüfungsteils teilt Ihnen die Prüfungskommission Ihr Ergebnis mit. Wenn Sie bestanden haben, wird Ihnen Ihre Bescheinigung ausgehändigt. Wenn Sie nicht bestanden haben, erhalten Sie zeitnah einen schriftlichen Bescheid über Ihr Prüfungsergebnis.

Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Merkblatts kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Merkblatt dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.

Stand März 2023