Formulare für Versicherungsvermittler

Für den Antragsteller können in Formularen und Checklisten Überraschungen auftauchen. Ein persönliches Gespräch oder ein Telefonat vorab mit den Ansprechpartnern bei der IHK hilft, um offene Fragen zu klären. Gern übermitteln wir Ihnen individuell notwendige Unterlagen per E-Mail.

Formulare zum Löschen oder Ändern von Daten im Vermittlerregister für Versicherungsvermittler

Änderungen von Anschriften, Namen, Unternehmensbezeichnung oder Personen:
Wenn sich die im Register gespeicherten Daten ändern, werden diese entsprechend einem Änderungsantrag durch die IHK Ostbrandenburg aktualisiert. Dies wäre der Fall, wenn sich zum Beispiel die Betriebsanschrift geändert hat oder in einer GmbH ein neuer Geschäftsführer tätig wird. Wird die Tätigkeit beispielsweise nicht als Versicherungsvertreter sondern neu als Makler ausgeführt, erfolgt ein Statuswechsel. Die entsprechende Änderungsmitteilung steht zum Download bereit.
Sofern Versicherungsvertreter, -makler oder -berater auf die Erlaubnis nach § 34d GewO verzichten möchten, sind die Daten im öffentlichen Onlineregister zu löschen. Mit dem gleichen Formular erfolgt die Löschung oder Änderung der Daten für produktakzessorische Versicherungsvermittler. 
Neben der Abmeldung der Gewerbetätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt erfolgt die Löschung der Daten im Vermittlerregister über die IHK Ostbrandenburg mit der Verzichtserklärung. Diese muss, zusammen mit der Originalerlaubnisurkunde (Versicherungsvermittler) bei der IHK eingereicht werden. Nach dem Löschen erhält der Einreicher eine schriftliche Bestätigung. Mit dieser kann unter anderem die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorzeitig gekündigt werden.
Bei Aufnahme einer zusätzlichen Auslandstätigkeit nach Erlaubniserteilung in Deutschland muss sich ebenfalls an die IHK gewandt werden. Die Mitarbeiter nehmen die ausländischen Unternehmensdaten dann ins Register auf.

Anträge

Eintragung von gebundenen Versicherungsvertretern

Gebundene Versicherungsvertreter, die die Regelung entsprechend § 34d Absatz 7 Nummer 1 GewO in Anspruch nehmen wollen, werden durch das haftungsübernehmende oder die haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen eingetragen. Änderungen sind in dieser Form ebenso zu aktualisieren. Dazu gehört auch das Löschen der Registerdaten nach beenden der gewerblichen Tätigkeiten durch das Versicherungsunternehmen.