Öffentliche Zustellung der IHK Ostbrandenburg

Für die Wirksamkeit eines Bescheides oder sonstigen Verwaltungsaktes der IHK ist dessen Zustellung an den Adressaten nötig. Ist für diesen jedoch keine aktuelle, zustellfähige Anschrift ermittelbar, kann eine sogenannte "öffentliche Zustellung" erfolgen, damit der Verwaltungsakt dennoch wirksam bekannt gegeben werden kann. Für die IHK Ostbrandenburg ergibt sich die gesetzliche Regelung hierzu aus § 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Brandenburg (BbgVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Öffentliche Zustellungen der IHK Ostbrandenburg erfolgen durch Bekanntmachung mittels Aushang im Schaukasten im Erdgeschoss des Gebäudes der IHK Ostbrandenburg, Puschkinstraße 12b, 15236 Frankfurt (Oder) - im Verbinder zwischen Haus A und B. Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Öffentlich zugestellte Dokumente können neben dem Aushang (Schaukasten) im ServiceZentrum der IHK Ostbrandenburg (Haus B) in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr vom Adressaten oder einem bevollmächtigten Vertreter eingesehen und abgeholt werden.
Auf dieser Website weist die IHK Ostbrandenburg ergänzend, aber nur informatorisch auf aktuell erfolgte öffentliche Zustellungen hin.