Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Unter welchen Voraussetzungen können sich Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen lassen?

Bedeutung der öffentlichen Bestellung

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Fachkundige, die über die besondere Sachkunde auf einem Sachgebiet verfügen und besonders zuverlässig sind. Da ihr Fachwissen unter bestimmten Kriterien behördlich  überprüft und ihre Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation auch nach der Bestellung überwacht werden, genießen sie besonderes Vertrauen.
Zweck der öffentlichen Bestellung ist es, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigentätigkeiten wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht, um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen eines Bewerbers Rechnung zu tragen. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.
Gemäß der Sachverständigenordnung wird die öffentliche Bestellung in er Regel auf fünf Jahre befristet ausgesprochen. Im Anschluss kann eine erneute Bestellung beantragt werden.

Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt auf Antrag. Diesem kann nur entsprochen werden, wenn:
  • für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht
  • der Antragsteller eine Niederlassung als Sachverständiger in Deutschland unterhält. Örtlich zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk sich die Niederlassung bzw. bei mehreren der Mittelpunkt der Sachverständigentätigkeit befindet. Für den Antrag eines Sachverständigen aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der noch nicht über eine Niederlassung in Deutschland verfügt, besteht die Zuständigkeit der entsprechenden Kammer bereits dann, wenn beabsichtigt ist, dort eine Niederlassung zu errichten.
  • ausreichende Lebens- und Berufserfahrung vorhanden ist
  • keine Bedenken gegen die  Eignung bestehen
  • erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten und andere Sachverständigenleistungen wie z.B. Beratungen und Überwachungen zu erbringen, nachgewiesen werden
  • die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügbar sind
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gegeben sind
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen geboten wird
  • der Antragsteller nachweist, dass er über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügt und
  • er über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entspr. den Anforderungen des beantragten Sachgebietes verfügt.

Gespräch und Antrag auf öffentliche Bestellung

Vor Antragstellung empfiehlt sich ein persönliches Gespräch, in welchem das abstrakte Bedürfnis, die besondere Sachkunde sowie die Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet geklärt werden. Des Weiteren erhalten Sie das Antragsformular auf öffentliche Bestellung, mit welchem das Verfahren eingeleitet wird. Zum Antrag sind weitere Unterlagen einzureichen, u. a. ein Lebenslauf, ein Behördenführungszeugnis sowie die nötigen Gutachten.
Um die notwendigen Erklärungen und Informationen zu erhalten, haben wir aus Zweckmäßigkeitsgründen ein digitales Antragsformular entwickelt. Dem Antrag sind u.a. hinzuzufügen 
  • Antragsformular
  • Abschriften bzw. Kopien aller antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstigen Urkunden, insbesondere über die Berechtigung zur Führung etwaiger akademischer Titel und Grade oder sonstiger Berufsbezeichnungen
  • selbständig erstattete Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet und ggf. weitere Unterlagen, wie Ausarbeitungen, Veröffentlichungen, Aufsätze usw.
  • Referenzliste
  • ggf. Freistellungserklärung des Arbeitgebers.
Zudem ist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG zu beantragen (Behördenführungszeugnis).

Ablauf der öffentlichen Bestellung

a) Überprüfung der Unterlagen

Die Antragsunterlagen (Antragsformular, Lebenslauf, Gutachten, Behördenführungszeugnis, etc.) werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der Mindestanforderungen überprüft.

b) Sachverständigenausschuss

Vor einer Entscheidung hört die IHK Ostbrandenburg ihren Sachverständigenausschuss zu dem eingereichten Antrag an.

c) Überprüfung durch Fachgremium

In den meisten Fällen wird die IHK Ostbrandenburg die Einschaltung eines Fachgremiums empfehlen. Dabei erfolgt in der Regel eine Überprüfung vom Antragsteller einzureichender, aktueller Gutachten, eine schriftliche Überprüfung oder fachspezifische Arbeit sowie ein Fachgespräch. So kann das Fachgremium sich einen eigenen, umfassenden Eindruck von der Sachkunde des Antragstellers verschaffen. Die Bestellungskörperschaften der Länder Berlin und Brandenburg bemühen sich, für die häufig nachgefragten Sachgebiete regionale Fachgremien arbeitsteilig vorzuhalten. So sind z.B. die Fachgremien für “Straßenverkehrsunfälle” und “Kfz-Schäden und -Bewertung” bei der IHK Ostbrandenburg angesiedelt.

d) Ergebnis der Überprüfung

Unter Berücksichtigung des Votums des Fachgremiums entscheidet dann die bestellende IHK abschließend per Bescheid.

Gebühren und Auslagen

Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages beträgt gem. Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg derzeit 400 Euro und die Bestellungsgebühr 100 Euro. Die Gebühren werden mit Antragstellung fällig.
Für die Überprüfung durch ein Fachgremium entstehen zusätzliche Kosten, welche in der tatsächlichen Höhe zu tragen und durch einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.500 bis 2.500 Euro abzudecken sind.

Interesse an einer öffentlichen Bestellung als Sachverständige/r?

Bei Interesse an einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung kann ohne Umschweife Kontakt zur IHK aufgenommen werden. Die IHK Ostbrandenburg ist immer auf der Suche nach besonders qualifizierten Fachleuten, welche sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchten. Für weitere Auskünfte stehen die zuständigen Mitarbeiter der IHK Ostbrandenburg gern zur Verfügung.