Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
Unter welchen Voraussetzungen können sich Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen lassen?
Bedeutung der öffentlichen Bestellung
Öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige sind Fachkundige, die über die besondere Sachkunde auf einem Sachgebiet verfügen und besonders zuverlässig sind. Da ihr Fachwissen unter bestimmten Kriterien überprüft und ihre Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation auch nach der Bestellung überwacht werden, genießen sie besonderes Vertrauen.
© IHK Ostbrandenburg
Zweck der öffentlichen Bestellung ist es, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigentätigkeiten wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht, um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen eines Bewerbers Rechnung zu tragen. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.
Gemäß der Sachverständigenordnung wird die öffentliche Bestellung auf fünf Jahre befristet ausgesprochen. Im Anschluss kann eine erneute Bestellung beantragt werden.
Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung
Die wesentlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung sind in § 3 der Sachverständigenordnung aufgeführt, dabei sind insbesondere zu nennen:
a) abstraktes Bedürfnis
Es muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen für das Sachgebiet in nicht unerheblichem Umfang bestehen.
b) besondere Sachkunde
Überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen sind auf dem entsprechenden Sachgebiet erforderlich. Dazu gehört es auch, das Fachwissen in Gutachten nachvollziehbar darstellen zu können. In den Bestellungsvoraussetzungen der Kammern werden für einzelne Sachgebiete weitere Bedingungen zum Nachweis der besonderen Sachkunde genannt.
c) persönliche Eignung
Der Bewerber muss seine persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit nachweisen. Zur persönlichen Eignung gehören der Ruf und das Ansehen des Bewerbers in der Öffentlichkeit und bei seiner Berufsausübung.
Gespräch und Antrag auf öffentliche Bestellung
Vor Antragstellung empfiehlt sich ein persönliches Gespräch, in welchem das abstrakte Bedürfnis, die besondere Sachkunde sowie die
Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet geklärt werden. Des Weiteren erhalten Sie das Antragsformular auf öffentliche Bestellung, mit welchem das Verfahren eingeleitet wird. Zum Antrag sind weitere Unterlagen einzureichen, u. a. ein Lebenslauf, ein Behördenführungszeugnis sowie die nötigen Gutachten.
Ablauf der öffentlichen Bestellung
a) Überprüfung der Unterlagen
Die Antragsunterlagen (Antragsformular, Lebenslauf, Gutachten, Behördenführungszeugnis, etc.) werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der Mindestanforderungen überprüft.
b) Sachverständigenausschuss
Vor einer Entscheidung hört die IHK Ostbrandenburg ihren Sachverständigenausschuss zu dem eingereichten Antrag an.
c) Überprüfung durch Fachgremium
Die besondere Sachkunde ist grundsätzlich in einer Überprüfung durch ein Fachgremium nachzuweisen. Dabei erfolgt in der Regel eine Überprüfung vom Antragsteller einzureichender, aktueller Gutachten, eine schriftliche Überprüfung oder fachspezifische Arbeit sowie ein Fachgespräch. So kann das Fachgremium sich einen eigenen, umfassenden Eindruck von der Sachkunde des Antragstellers verschaffen.
d) Ergebnis der Überprüfung
Unter Berücksichtigung des Votums des Fachgremiums entscheidet dann die bestellende IHK abschließend.
Gebühren und Auslagen
Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages beträgt gem. Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg derzeit 400 Euro und die Bestellungsgebühr 100 Euro. Die Gebühren werden mit Antragstellung fällig.
Für die Überprüfung durch ein Fachgremium entstehen zusätzliche Kosten, welche in der tatsächlichen Höhe zu tragen und durch einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.500 bis 2.500 Euro abzudecken sind.
Interesse an einer öffentlichen Bestellung als Sachverständige/r?
Bei Interesse an einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung kann ohne Umschweife Kontakt zur IHK aufgenommen werden. Die IHK Ostbrandenburg ist immer auf der Suche nach besonders qualifizierten Fachleuten, welche sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchten. Für weitere Auskünfte stehen die zuständigen Mitarbeiter der IHK Ostbrandenburg gern zur Verfügung.