Steuern in Polen

Zu den wichtigsten Steuern in Polen gehören Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Grundsteuer und Umsatzsteuer. In Polen gibt es keine Gewerbe- oder Kirchensteuer.

1. Einkommensteuer (PIT)

Die Einkommensteuer ist im polnischen Einkommensteuergesetz geregelt. Unbeschränkt steuerpflichtig (für ein weltweit erzieltes Einkommen) sind nach dem Gesetz natürliche Personen, die einen Wohnsitz in Polen haben. Anders als in Deutschland müssen diese Personen keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen haben, um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Nichtansässige natürliche Personen sind beschränkt steuerpflichtig, das heißt nur mit ihren in Polen erzielten Einkünften.
Die Frage der steuerrechtlichen Ansässigkeit richtet sich sowohl nach dem polnischen Einkommensteuergesetz, als auch nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geltenden Doppelbesteuerungsabkommen. Demnach ist eine Person als in Polen ansässig anzusehen, wenn sie ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Polen hat oder sich länger als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Polen aufhält. Der Jahressteuerfreibetrag beträgt 30.000 PLN. Der Einkommensteuersatz in Polen ist zweifach gestuft und ab dem 1. Juli 2022, rückwirkend zum 1. Januar 2022, gilt folgendes :
bis zum Einkommen von 120.000 PLN beträgt der Grenzsteuersatz 12% und darüber hinaus wird der Überschuss mit 10.800 PLN plus Steuersatz von 32% versteuert.
Die Arbeitnehmer unter 26 Jahren sind bis zum Jahreseinkommen von 85.528 PLN von der Einkommensteuer befreit.

2. Körperschaftsteuer (CIT)

Gesellschaften mit Sitz und/oder Geschäftsleitung in Polen sind laut Gesetz unbeschränkt steuerpflichtig.
Die beschränkte Steuerpflicht entsteht dann, wenn weder der Sitz noch die Geschäftsleitung in Polen sind, die Einkünfte aber aus polnischen Quellen stammen.
Der Körperschaftssteuer in Höhe von 19% unterliegen Einkünfte von:
  • juristischen Personen
  • nicht rechtsfähigen Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit mit Ausnahme von: GbR, OHK, PartG, KG, KGaA
  • Kapitalgruppen (sobald bestimmte Voraussetzungen vorliegen).
Darüber hinaus gibt es in Polen eine ermäßigte Körperschaftsteuer von 9%. Diese betrifft Kapitalgesellschaften, die neu gegründet wurden und deren Umsatz den Betrag von 1.200.000 Euro nicht überschreitet.

3. Immobilien- und Grundsteuer

Laut Gesetz über die kommunalen Steuern und Abgaben werden:
  • Grundstücke
  • Gebäude und ihre Teile
  • Bauten und ihre Teile, die der Gewerbeausübung dienen
mit einer Immobilie- und/oder Grundsteuer versteuert.
Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen oder Organisationseinheiten und nicht rechtsfähige Gesellschaften als:
  • Eigentümer
  • Erbnießbraucher
  • Besitzer
  • Besitzer von kommunalen und staatlichen Immobilien.
Die Höhe der Steuersätze wird für das jeweilige Jahr von der Stadtverordnetenversammlung in Form eines Beschlusses festgelegt. Diese Beträge dürfen aber die, von dem Finanzminister beschlossene Höchstgrenze nicht überschreiten.

4. Umsatzsteuer (VAT)

Die Umsatzsteuer ist im polnischen Umsatzsteuergesetz geregelt. Der Grundsteuersatz für die polnische Umsatzsteuer beträgt 23%. Ein ermäßigter Steuersatz von 8% gilt für manche Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel verarbeitete Lebensmittel oder Baumaterialien und -leistungen. Ein ermäßigter Steuersatz von  5% gilt unter anderem für unverarbeitete Lebensmittel, Bücher und Fachpresse. Bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen und beim Warenexport gilt der Steuersatz von 0%.