Abkommen zur Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Polen

Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen – so auch mit der Republik Polen.
Das Abkommen vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt die Besteuerung der Einkünfte aus Unternehmen, aus selbständiger und unselbständiger Arbeit und aus Vermögen.