Grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung

Grenzüberschreitende Geschäfte haben nicht immer nur positive Aspekte. Was ist zu tun, wenn der Partner in beträchtlichen Zahlungsverzug gerät? Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Europäisches Mahnverfahren durchzuführen.
Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens. Damit können Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchgesetzt werden.
Mit dem Verfahren können möglicherweise nicht bestrittene Ansprüche seitens des Antragsgegners erfüllt werden. Es soll der Beschleunigung und der Vereinfachung der Forderungsdurchsetzung dienen.
Europäische Zahlungsbefehle werden von Gerichten ausgestellt. Es ist keine persönliche Anwesenheit bei Gericht erforderlich. Der Antragsteller muss nur seinen Antrag bei Gericht auf Deutsch einreichen. Es werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sind alle Voraussetzungen des Antrags erfüllt, erlässt das Gericht in der Regel nach 30 Tagen den Europäischen Zahlungsbefehl.
Für europäische Mahnangelegenheiten in Deutschland ist das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach der Höhe der Forderung.
Nach der Zustellung des Mahnbescheides kann der Schuldner den Antrag innerhalb von 30 Tagen annehmen oder ihm widersprechen. Nimmt der Antragsgegner den Antrag an oder legt er keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Europäischen Zahlungsbefehl unverzüglich für vollstreckbar.
Um die Vollstreckung durchführen zu können, muss dem zuständigen Vollstreckungsorgan eine Ausfertigung des Zahlungsbefehls sowie eine beglaubigte Übersetzung in der zugelassen Amtssprache des Vollstreckungsstaates ausgehändigt werden. Erhebt der Antragsgegner Einspruch, beginnt der Zivilprozess vor den Gerichten.
Alternativ kann die Forderung weiterhin durch das herkömmliche nationale Gerichtsverfahren geltend gemacht und auf dieser Grundlage gegen den Schuldner im Ausland vollstreckt werden. Der Gläubiger kann frei wählen, welchen Antrag er stellt.
Das europäische Mahnverfahren bietet einige Vorteile:
  • Es ist nur einstufig aufgebaut. Das spart Zeit und vermeidet potenzielle Schwierigkeiten im Rahmen der Zustellungen.
  • Das Verfahren führt direkt zu einem vollstreckbaren Titel, sodass man nicht auf die Entscheidungen zuständiger Gerichte der Mitgliedstaaten angewiesen ist.
  • Der Europäische Zahlungsbefehl wird von jedem Mitgliedstaat anerkannt (außer Dänemark).
  • Die Verwendung der Formblätter für die Antragstellung dient einer Vereinfachung der Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen.
Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines europäischen Zahlungsbefehles sorgt für die Sicherheit des Unternehmers in einem fremden Land und schützt ihn vor unfairen Handelspartnern.