Lebensmittelhygiene

HACCP-Konzept in der betrieblichen Praxis

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene regelt die Umsetzung des betrieblichen Eigenkontrollkonzeptes auf der Grundlage des HACCP-Konzeptes für Gastronomie, Caterer oder Kantinen. Artikel 5 dieser Verordnung verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie stetiger Anpassung eines HACCP/Eigenkontrollsystems. Gegenüber der Lebensmittelüberwachungsbehörde muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
Ein wirksames und gut dokumentiertes HACCP/Eigenkontrollsystem sorgt für geordnete Betriebsabläufe und dient neben der Lebensmittelsicherheit auch der Wirtschaftlichkeit. Dieses betriebseigene System kann in ein bereits vorhandenes Qualitätsmanagementsystem integriert und mit vertretbarem Aufwand eingerichtet werden.

Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitspass)

Die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitspass) und die damit verbundenen Gesundheitsanforderungen sind für alle Menschen notwendig, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen. Grundlage ist der Abschnitt 8 (§ 42, § 43) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Jeder, der erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in unmittelbarem Kontakt kommt, muss sich einer Erstbelehrung unterziehen. Dies gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit.
Tätigkeitsbereiche:
  • alle Tätigkeiten beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen nicht verpackten Lebensmitteln, wenn mit diesen unmittelbarer Kontakt besteht oder über den Kontakt mit Bedarfsgegenständen eine Übertragung von Krankheitserregern zu befürchten ist
  • alle Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung

Online-Portal für Lebensmittelhygiene

Die umfassenden Vorschriften zur Lebensmittelhygiene können mithilfe eines Online-Portals für Unternehmen der Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittelhersteller und Imbissbetreiber praxistauglich nachvollzogen werden.
Es finden sich Tipps zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, zum Aufbau eines Hygienekonzepts und zu regelmäßig vorgeschriebenen Schulungen. Zudem enthält es zahlreiche Checklisten z.B. zum Schädlingsmonitoring oder zur Anfertigung von Reinigungsprotokollen für den erleichterten Umgang mit den zahlreichen Aspekten der Lebensmittelhygiene.
Ergänzt wird das Angebot mit einer Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, häufig gestellte Fragen (FAQ) und die Erklärung wichtiger Fachbegriffe. In dem benutzerfreundlichen und bedarfsorientierten Online-Portal kann jeder Gastronom, Hotelier oder Lebensmittelhersteller entsprechend seines Wissens und seiner Kenntnisse Informationen vertiefen oder einfach weiterklicken - optimiert für unterwegs. Eine Übersetzung in die Sprachen Mandarin-Chinesisch, Türkisch und Italienisch ist geplant.