Digitale Signatur
Die digitale Unterschrift hilft, im elektronischen Geschäftsverkehr Dokumente rechtverbindlich zu unterschreiben. In manchen Prozessen ist sie sogar vorgeschrieben.
Unterschreiben per Chipkarte
In der Wirtschaft werden der elektronische Geschäftsverkehr und die elektronische Kommunikation immer wichtiger. Deshalb hat sich die IHK Ostbrandenburg als Registrierungsstelle für die digitale Signatur zertifizieren lassen.
Wir bieten hierzu ein einstündiges Seminar innerhalb der IHK-Webinarwoche an. Erfahren Sie, welche Produkte es für welche Bedarfe gibt, ob Personen- oder Unternehmensbezogen und wo Sie die Karte beantragen können. Neugierig geworden? Dann melden Sie sich zum Seminar “Unterschreiben in der Digitalen Welt mit qualifizierter elektronischer Signatur” an!
Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der digitalen Signatur
Die IHK Ostbrandenburg bietet als Service die Erlangung der Chipkarte - Smartcard (ChamberCard) - allen IHK-zugehörigen Unternehmen, aber auch Privatpersonen an. Das Servicezentrum nimmt die Anträge auf Zertifizierung entgegen und identifiziert den Antragsteller.
Zur Beantragung des individuellen Startpaketes muss der Antragsteller persönlich in der IHK erscheinen; am besten mit vereinbartem Termin.
Für die Antragstellung werden der Personalausweis oder Reisepass sowie die Bescheinigung über die Firmenzugehörigkeit gebraucht. Letzteres gilt nur, wenn der Antragsteller nicht Inhaber oder im Handelsregister eingetragener Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand des Unternehmens ist.
Die Teilnehmerunterrichtung
Empfehlenswert ist es, vorher die "Teilnehmerunterrichtung" für Antragsteller eines digitalen Signaturzertifikats zu lesen. Diese Rechtsbelehrung ist während der Registrierung per Unterschrift zu bestätigen.
Die Daten werden an die Zertifizierungsstelle - die D-TRUST GmbH in Berlin - übermittelt. Dort wird unter strengsten Sicherheitsauflagen die persönliche, individuelle Signaturkarte erzeugt. Drei bis vier Wochen nach der Antragstellung gibt es die Signaturkarte und zwei bis drei Tage später den dazugehörigen PIN-Brief per Post (Hard- und Software wird zeitgleich aber mit separater Post geliefert). Der unversehrte Empfang der Signaturkarte und des PIN-Briefes ist schriftlich zu bestätigen. Erst danach wird das persönliche Zertifikat in den öffentlichen Verzeichnisdiensten bei D-TRUST freigeschaltet und gilt damit als voll qualifiziert.
Die Signaturkarte hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.