Digitale Signatur

Die digitale Unterschrift hilft, im elektronischen Geschäftsverkehr Dokumente rechtverbindlich zu unterschreiben. In manchen Prozessen ist sie sogar vorgeschrieben.

Unterschreiben per Chipkarte

In der Wirtschaft werden der elektronische Geschäftsverkehr und die elektronische Kommunikation immer wichtiger.

Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der digitalen Signatur

Die qualifizierte Signaturkarte wird immer auf eine natürliche Person ausgestellt, so dass validierbar ist, wer die Unterschrift geleistet hat. Auf andere Personen ist die Signaturkarte nicht übertragbar.

Beantragung einer Qualifizierten Signaturkarte

Die IHK Ostbrandenburg hat die Tätigkeit als Registrierungsstelle für Karten der D-Trust GmbH eingestellt. Wir empfehlen die Beantragung der IHK-Signaturkarte per PostIdent-Verfahren oder per Notar-Identifizierung vorzunehmen.

Die Teilnehmerunterrichtung

Empfehlenswert ist es, vorher die "Teilnehmerunterrichtung" für Antragsteller eines digitalen Signaturzertifikats zu lesen. Diese Rechtsbelehrung ist während der Registrierung per Unterschrift zu bestätigen.
Die Daten werden bei der Zertifizierungsstelle - D-TRUST GmbH in Berlin - erfasst. Dort wird unter strengsten Sicherheitsauflagen die persönliche, individuelle Signaturkarte erzeugt. Drei bis vier Wochen nach der Antragstellung gibt es die Signaturkarte und zwei bis drei Tage später den dazugehörigen PIN-Brief per Post (Hard- und Software wird zeitgleich aber mit separater Post geliefert). Der unversehrte Empfang der Signaturkarte und des PIN-Briefes ist schriftlich zu bestätigen. Erst danach wird das persönliche Zertifikat in den öffentlichen Verzeichnisdiensten bei D-TRUST freigeschaltet und gilt damit als voll qualifiziert.
Die Signaturkarte hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.